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Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird veranlassen, daß ihre zuständigen Organe der Strafverfolgung bei hinreichenden Anhaltspunkten eine Überprüfung von Guthaben auf Bankkonten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihres Erwerbs und gegebenenfalls eine Sperrung von Konten vornehmen.
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