(XXXX) WZG§4APPABek
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, das Kennzeichen und die Flagge der
- Vereinigung afrikanischer Erdölproduzenten
- (Anlage)
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 657).
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