§ 8 ZahnmedAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
- 2.
- „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.
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