§ 8 ZahnmedAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
2.
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.

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