§ 5 ZahntechAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Erstellen von Arbeitsunterlagen einschließlich Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung,
- 2.
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz,
- 3.
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von totalem Zahnersatz,
- 4.
- sowohl Herstellen als auch Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz,
- 5.
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von bedingt herausnehmbarem Zahnersatz,
- 6.
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von zahntechnischen therapeutischen Geräten,
- 7.
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von kieferorthopädischen Geräten,
- 8.
- Handhaben sowohl von Epithesen als auch von Obturatoren,
- 9.
- Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen,
- 10.
- Erfassen der extra- und intraoralen stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren,
- 11.
- Durchführen vorbereitender Maßnahmen zur navigierten zahnmedizinischen Implantation,
- 12.
- Auswählen der Herstellungsverfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln,
- 13.
- Kommunizieren, insbesondere Betreuen sowohl von Kundinnen und Kunden als auch Patientinnen und Patienten sowie
- 14.
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
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