§ 9 ZahntechAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Herstellen von temporären partiellen Prothesen, Schienen und analog modellierten Kronen und
- 2.
- Zahntechnische Werkstücke.
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