§ 5 ZHG§8DV
Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie | 40 Stunden |
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre | 20 Stunden. |
Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.
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