Art 1 ZJDVtrG

(1) Dem in Berlin am 27. Januar 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.