§ 1 ZMediatAusbV

Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

1.
die Ausbildung zum zertifizierten Mediator,
2.
die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie
3.
Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung nach den Nummern 1 und 2.

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