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Gesetz zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen

Informationen

Ausfertigungsdatum08.01.1960
FundstelleBGBl I 1960, 169
VersionZuletzt geändert durch Art. 23 G v. 27.7.2001 I 1887

Alle Normen


  • Erster Abschnitt
    Vollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden

  • Zweiter Abschnitt
    Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung

  • Dritter Abschnitt
    Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen

  • Vierter Abschnitt
    Schlußbestimmungen