§ 1 ZTRV
Inhalt des Registers
Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf:
- 1.
- Daten des Erblassers
- a)
- Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht,
- b)
- Tag und Ort der Geburt,
- c)
- Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde,
- d)
- Staat der Geburt, wenn der Erblasser im Ausland geboren wurde,
- 2.
- Bezeichnung und Anschrift der Verwahrstelle,
- 3.
- Verwahrnummer, Verwahrbuchnummer oder Aktenzeichen des Verfahrens der Verwahrstelle,
- 4.
- Art und Datum der Errichtung der erbfolgerelevanten Urkunde und
- 5.
- Name, Amtssitz und Urkundenrollen-Nummer des Notars bei notariellen Urkunden.
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