§ 2 ZuV 2012

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Produktionsmenge: die Menge der je Jahr in einer Anlage erzeugten Produkteinheiten, bezogen auf die jährliche Nettomenge verkaufsfertiger Produkte;
2.
Aktivitätsrate: die eingesetzte Menge eines Stoffs pro Kalenderjahr;
3.
unterer Heizwert: die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer definierten Menge Brennstoffs entsteht, sofern der Wassergehalt des Brennstoffs und das Wasser, das bei der Verbrennung entsteht, sich in gasförmigem Zustand befinden, wobei die Wärmerückgewinnung durch die Kondensierung des Wasserdampfes im Abgas nicht mitgerechnet wird;
4.
Emissionsfaktor: Quotient aus der bei der Handhabung eines Stoffs freigesetzten Menge nicht biogenen Kohlendioxids und der eingesetzten Menge dieses Stoffs. Dabei bezieht sich der Emissionsfaktor eines Brennstoffs auf den unteren Heizwert des Brennstoffs;
5.
biogene Kohlendioxid-Emissionen: Emissionen aus der Oxidation von nicht fossilem Kohlenstoff zu Kohlendioxid;
6.
Brennstoff: Stoff, der vorrangig zum Zweck der Energiewandlung eingesetzt wird;
7.
Rohstoff: in einer Anlage eingesetzter Stoff, der kein Brennstoff ist;
8.
Konversionsfaktor: Koeffizient, der den Grad der Umwandlung des in den Brennstoffen oder Rohstoffen enthaltenen Kohlenstoffs zu Kohlendioxid angibt. Bei vollständiger Umwandlung ist der Konversionsfaktor eins. Bei Verbrennungsprozessen entspricht der Konversionsfaktor dem Oxidationsfaktor; bei Nicht-Verbrennungsprozessen entspricht der Konversionsfaktor dem Umsetzungsfaktor;
9.
Gichtgas: das bei der Roheisenerzeugung aus dem Hochofen an der Gicht (oberer Abschluss des Hochofens) austretende Gasgemisch;
10.
Konvertergas: das bei der Rohstahlerzeugung nach dem Sauerstoffblasverfahren aus dem Konverter austretende Gasgemisch;
11.
Kokereigas: das bei der Trockendestillation insbesondere von Braunkohle oder Steinkohle aus der Koksofenkammer austretende Gasgemisch.

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