§ 3 ZweiradFortbV
Struktur der Prüfungsinhalte
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche
- 1.
- Technik und
- 2.
- Organisation, Kooperation und Kommunikation.
(2) Zum Handlungsbereich „Technik“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
- Werkstatt- und Betriebstechnik,
- 2.
- Zweiradtechnik,
- 3.
- Zweiradsysteme der nichtmotorisierten Zweiräder und
- 4.
- Zweiradsysteme der motorisierten Zweiräder.
(3) Zum Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“ gehören die Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
- Auftragsabwicklung,
- 2.
- Ersatzteile und Zubehörteilebestimmung,
- 3.
- Kostenabschätzung,
- 4.
- Information,
- 5.
- Dokumentation,
- 6.
- Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung und
- 7.
- Kundenbetreuung und -beratung.
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