ANHANG VII RL 1999/36/EG
KONFORMITÄTSKENNZEICHEN
Als Konformitätskennzeichen ist folgendes Symbol zu verwenden:
Bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung des Kennzeichens müssen die sich aus der obigen Abbildung ergebenden Proportionen eingehalten werden.
Die verschiedenen Bestandteile des Kennzeichens müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
Bei kleinen Geräten ist die Einhaltung der Mindesthöhe nicht erforderlich.
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