Artikel 11 RL 1999/92/EG

Leitfaden für bewährte Verfahren

Die Kommission stellt in einem unverbindlichen Leitfaden für bewährte Verfahren praktische Leitlinien auf. Dieser Leitfaden behandelt die in den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie in Anhang I und Anhang II Abschnitt A genannten Themen.

Die Kommission hört zunächst den Beratenden Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäß dem Beschluß 74/325/EWG des Rates(1).

Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie berücksichtigen die Mitgliedstaaten soweit wie möglich den obengenannten Leitfaden bei der Festlegung ihrer einzelstaatlichen Politik für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 185 vom 9.7.1974, S. 15. Beschluß zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 1994.

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