Artikel 15 RL 2000/13/EG
Diese Richtlinie läßt die einzelstaatlichen Vorschriften unberührt, die bei Fehlen von Gemeinschaftsvorschriften die Etikettierung bestimmter Lebensmittel in Phantasieverpackungen — wie Figuren oder Andenkeartikel — in weniger strenger Weise regeln.
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