Artikel 18 RL 2000/14/EG
Ausschuß
(1) Die Kommission wird von einem Ausschuß (im folgenden „Ausschuß” genannt) unterstützt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
(1) Die Kommission wird von einem Ausschuß (im folgenden „Ausschuß” genannt) unterstützt.
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