TEIL B GERÄUSCHMESSNORMEN FÜR VERSCHIEDENE GERÄTE UND MASCHINEN RL 2000/14/EG

0
GERÄTE UND MASCHINEN, DIE OHNE LAST GEPRÜFT WERDEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

Schallreflektierende Fläche aus Beton oder nichtporösem Asphalt

Umgebungskorrektur K2A

K2A = 0

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

i)
Wenn die größte Abmessung des Bezugsquaders höchstens 8 m ist:

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5/gemäß Teil A Nummer 5;

ii)
wenn die größte Abmessung des Bezugsquaders größer als 8 m ist:

Quader gemäß ISO 3744:1995 mit Meßabstand d = 1 m.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung ohne Last

Die Geräuschmessungen sind gemäß Teil A Nummer 2.2 durchzuführen.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

1
HUBARBEITSBÜHNEN MIT VERBRENNUNGSMOTOR

Siehe Abschnitt 0

2
FREISCHNEIDER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 10884:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 10884:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 10884:1995, Abschnitt 5.3

Beobachtungszeitraum

ISO 10884:1995

3
BAUAUFZÜGE FÜR DEN MATERIALTRANSPORT

Siehe Abschnitt 0 Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Der Aufzug ist ohne Last zu betreiben und muß die Halbkugel gegebenenfalls in Richtung von Punkt 1 verlassen.

4
BAUSTELLENBANDSÄGEMASCHINEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 7960:1995, Anhang J mit d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Gemäß ISO 7960:1995, Anhang J (nur Abschnitt J2b).

Beobachtungszeitraum

Gemäß ISO 7960:1995, Anhang J.

5
BAUSTELLENKREISSÄGEMASCHINEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 7960:1995, Anhang A, Meßabstand d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 7960:1995, Anhang A (nur Abschnitt A2b).

Beobachtungszeitraum

ISO 7960:1995, Anhang A.

6
TRAGBARE MOTORKETTENSÄGEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 9207:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 9207:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last:/Prüfung ohne Last

Sägen von Holz unter Vollast/Motor mit Höchstdrehzahl ohne Last
a)
mit Verbrennungsmotor: ISO 9207:1995 Abschnitte 6.3 und 6.4;
b)
mit Elektromotor: eine Prüfung gemäß ISO 9207:1995 Abschnitt 6.3 und eine Prüfung bei Höchstdrehzahl des Motors ohne Last.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 9207:1995 Abschnitte 6.3 und 6.4 Der Schalleistungspegel LWA wird wie folgt berechnet: LWA10 lg 12100,1 LW1100,1 LW2 dabei sind LW1 und LW2 die jeweiligen Mittelwerte der Schalleistungspegel bei den zwei obengenannten verschiedenen Betriebsarten.

7
KOMBINIERTE HOCHDRUCKSPÜL- UND SAUGFAHRZEUGE

Wenn beide Aggregate gleichzeitig in Betrieb genommen werden können, hat dies entsprechend den Abschnitten 26 und 52 zu erfolgen. Wenn nicht, sind sie getrennt zu prüfen und es ist der höhere Wert anzugeben.

8
VERDICHTUNGSMASCHINEN

i)
NICHTVIBRIERENDE WALZEN

Siehe Abschnitt 0

ii)
FAHRERGESTEUERTE VIBRATIONSWALZEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Vibrationswalze ist auf einem oder mehreren geeigneten Elementen aus elastischem Material, z. B. Luftkissen, aufzustellen. Diese Luftkissen müssen aus weichem Material sein (Elastomer oder ähnlichem) und sind so weit aufzupumpen, bis die Maschine um mindestens 5 cm vom Boden abgehoben ist. Resonanzeffekte sind zu vermeiden. Das bzw. die Luftkissen müssen groß genug sein, damit die Maschine während der Prüfung stabil steht.

Prüfung unter Last

Die Maschine ist im Stillstand zu prüfen, wobei der Motor mit Nenndrehzahl (entsprechend Herstellerangabe) betrieben und keine Kraft auf die Fahrwerke übertragen wird. Der Verdichtungsmechanismus wird mit der maximalen Verdichtungsleistung betrieben, die nach Angabe des Herstellers der Kombination aus der höchsten Frequenz und der bei dieser Frequenz größtmöglichen Amplitude entspricht.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

iii)
RÜTTELPLATTEN, VIBRATIONSSTAMPFER, EXPLOSIONSSTAMPFER UND GEFÜHRTE VIBRATIONSWALZEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

EN 500-4 Rev. 1: 1998 Anhang C

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

EN 500-4 Rev. 1: 1998 Anhang C

Beobachtungszeitraum

EN 500-4 Rev. 1: 1998 Anhang C

9
KOMPRESSOREN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5/gemäß Teil A Nummer 5 oder Quader/gemäß ISO 3744:1995 mit meßabstand d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Kompressor ist auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Kompressoren auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Der zu prüfende Kompressor ist auf Betriebstemperatur zu bringen und wie für Dauerbetrieb gleichmäßig zu betreiben und entsprechend den Angaben des Herstellers ordnungsgemäß zu warten und zu schmieren. Die Ermittlung des Schalleistungspegels erfolgt unter Vollast oder in einem reproduzierbaren Betriebszustand, der für den lautesten Betrieb bei typischer Verwendung der zu prüfenden Maschine repräsentativ ist, je nachdem, welche Bedingung die größte Geräuschemission ergibt. Wenn die Maschine als ganzes so ausgelegt ist, daß bestimmte Bauteile, z. B. Zwischenkühler, vom Kompressor entfernt angebracht sind, sollte versucht werden, die Geräuschemissionen dieser Teile während der Durchführung der Geräuschprüfung zu isolieren. Für die Isolierung der verschiedenen Geräuschquellen kann eine Spezialausrüstung erforderlich sein, um die Geräuschemissionen dieser Quellen während der Messung zu dämpfen. Im Prüfbericht sind die Geräuschkennwerte und die Betriebsbedingungen dieser Teile gesondert anzugeben. Während der Prüfung sind die Abgase des Kompressors mittels Rohrleitung aus dem Prüfbereich abzuleiten. Es ist darauf zu achten, daß die durch die Abgasableitung verursachten Geräuschemissionen um mindestens 10 dB niedriger ausfallen als die zu messenden Geräuschemissionen an allen Meßstellen (z. B. durch Anbringen eines Schalldämpfers). Es ist dafür zu sorgen, daß bei einem Ablassen der Luft durch die Turbulenz am Ablaßventil des Kompressors keine zusätzlichen Geräuschemissionen entstehen.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

10
HANDGEFÜHRTE BETONBRECHER UND ABBAU-, AUFBRUCH- UND SPATENHÄMMER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5 und der folgenden Tabelle/entsprechend der Masse des Geräts gemäß der folgenden Tabelle:
Masse des Geräts (m in kg)Radius der Halbkugelz für die Mikrophonpositionen 2, 4, 6 und 8
m < 102 m0,75 m
m ≥ 104 m1,50 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Sämtliche Prüfgeräte sind in senkrechter Position zu prüfen. Hat das Prüfgerät eine Abluftleitung, so ist deren Achse in gleichem Abstand zwischen zwei Mikrophonpositionen zu positionieren. Das Geräusch der Stromaggregats darf die Messung der Schallemissionen der geprüften Geräte nicht beeinflussen.

Befestigung des Geräts

Das Gerät ist bei der Prüfung an einer Halterung zu befestigen, die in einem Betonwürfel verankert ist. Dieser ist in einer Betongrube versenkt. Bei der Prüfung kann zwischen dem Gerät und der Halterung ein Zwischenstück aus Stahl angebracht werden. Dieses Zwischenstück muß eine feste Verbindung zwischen dem Gerät und der Halterung herstellen (siehe dazu Abbildung 10.1).

Spezifikationen des Betonblocks

Der Block muß würfelförmig sein und eine Seitenlänge vom 0,60 m ± 2 mm haben. Er muß möglichst regelmäßig sein. Der Würfel ist aus bis zu 0,20 m dicken Schichten aus Stahlbeton herzustellen; beim schichtweisen Betonieren sind die Schichten jeweils sorgfältig zu rütteln, um eine zu starke Sedimentation zu vermeiden.

Betonqualität

Die Qualität des Betons muß C 50/60 von ENV 206 entsprechen. Der Würfel ist mit Stahlstangen von 8 mm Durchmesser ohne Bindematerial zu verstärken, wobei die Stangen nicht miteinander verbunden sein dürfen. Die Auslegung ist Abbildung 10.2 zu entnehmen.

Einspannwerkzeug

Das Einspannwerkzeug ist im Block fest zu verankern; es besteht aus einem Druckluftstampfer mit einem Durchmesser von mindestens 178 mm und höchstens 220 mm und einem Einspannschaft. Dieser Einspannschaft entspricht demjenigen, der in der Regel für die zu prüfenden Geräte verwendet wird, wobei ISO 1180:1983 einzuhalten ist. Die Länge muß ausreichend sein, damit die Messung durchgeführt werden kann. Die beiden Teile sind in geeigneter Weise miteinander zu verbinden. Dieses Werkzeug ist so im Block zu befestigen, daß das untere Ende des Druckluftstampfers 0,30 m in den Block versenkt ist (siehe Abbildung 10.2). Der Block muß mechanisch fehlerfrei bleiben, besonders an der Stelle, an der das Einspannwerkzeug mit dem Beton verbunden ist. Vor und nach jedem Prüfgang ist zu prüfen, ob das Einspannwerkzeug noch fest im Betonblock verankert ist.

Positionierung des Würfels

Der Würfel ist in einer vollständig zementierten Grube zu versenken, die mit einer Abschirmplatte von mindestens 100 kg/m2 abgedeckt ist (siehe Abbildung 10.3), so daß sich die Deckfläche der Abschirmplatte auf Bodenniveau befindet. Um Störgeräusche zu vermeiden, ist der Block an der Unterseite und den Seiten durch elastische Abstützungen zu isolieren, deren Grenzfrequenz höchstens der halben Schlagfrequenz des geprüften Geräts, ausgedrückt in Schlägen pro Sekunde, entspricht. Die Öffnung der Abschirmplatte für das Einspannwerkzeug muß so klein wie möglich und mit einer elastischen schallabsorbierenden Dichtung versiegelt sein.

Prüfung unter Last

Das geprüfte Gerät ist mit dem Einspannwerkzeug zu verbinden. Das Prüfgerät ist im stabilen Zustand zu betreiben und muß die gleiche Stabilität der Geräuschemission erreichen wie im Normalbetrieb. Das Prüfgerät ist mit der in der Bedienungsanleitung angegebenen Höchstleistung zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

Abbildung 10.1

Schematische Darstellung des Zwischenstücks

Abbildung 10.2

Betonblock

Abbildung 10.3

Prüfeinrichtung

Der Wert A ist so zu bestimmen, daß sich die Deckfläche der Abschirmplatte auf Bodenniveau befindet.

11
BETON- UND MÖRTELMISCHER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Mischaggregat (Trommel) ist bis zum Erreichen des Nenninhalts mit Sand einer Körnung von 0—3 mm zu füllen, die Feuchtigkeit muß 4—10 % betragen. Das Mischaggregat ist mindestens mit der Nenndrehzahl zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

12
BAUWINDEN

Siehe Abschnitt 0 Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Die Winde ist ohne Last zu betreiben.

13
FÖRDER- UND SPRITZMASCHINEN FÜR BETON UND MÖRTEL

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Besitzt die Maschine einen Zuteilarm, so ist dieser senkrecht zu stellen und die Zuleitung an den Fülltrichter anzuschließen. Ist dies nicht der Fall, ist die Maschine mit einer horizontalen Leitung von mindestens 30 m auszustatten, die in den Fülltrichter zurückführt.

Prüfung unter Last

i)
Förder- und Spritzmaschinen für Beton

Das Fördersystem und die Leitung sind mit einem betonähnlichem Material zu füllen, wobei der Zement durch einen Zusatzstoff, beispielsweise feine Asche zu ersetzen ist. Die Maschine ist mit Höchstleistung zu betreiben, wobei ein Arbeitszyklus höchstens 5 s dauert (bei Überschreitung dieses Zeitintervalls wird dem „Beton” Wasser beigemischt, um den Wert zu erreichen).

ii)
Förder- und Spritzmaschinen für Mörtel

Das Fördersystem und die Leitung sind mit einem fertigmörtelähnlichem Material zu füllen, wobei der Zement durch einen Zusatzstoff, beispielsweise Methylzellulose zu ersetzen ist. Die Maschine ist mit Höchstleistung zu betreiben, wobei ein Arbeitszyklus höchstens 5 s dauert (bei Überschreitung dieses Zeitintervalls wird dem „Mörtel” Wasser beigemischt, um den Wert zu erreichen).

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

14
FÖRDERBÄNDER

Siehe Abschnitt 0 Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Das Förderband ist ohne Last zu betreiben und muß die Halbkugel gegebenenfalls in Richtung von Punkt 1 verlassen.

15
FAHRZEUGKÜHLAGGREGATE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Kühlaggregat wird an einem echten oder simulierten Laderaum angebracht und bei Stillstand des Fahrzeugs geprüft. Die Einbauhöhe des Kühlaggregats muß den in der Betriebsanleitung vorgegebenen Einbauanforderungen entsprechen. Die Energiequelle des Kühlaggregats ist so zu betreiben, daß der Kühlkompressor und das Gebläse mit der in der Betriebsanleitung genannten Höchstdrehzahl laufen. Wenn das Kühlaggregat so ausgelegt ist, daß die Energieversorgung durch den Antriebsmotor des Fahrzeugs sichergestellt wird, gilt folgendes: Der Fahrzeugmotor darf während der Prüfung nicht laufen, das Kühlaggregat wird an eine geeignete elektrische Energiequelle angeschlossen. Abkuppelbare Zugmaschinen sind für die Dauer der Prüfung abzukuppeln. Kühlaggregate von Laderaum-Kühlaufbauten, die für unterschiedliche Energiequellen ausgelegt sind, sind für jede Energiequelle getrennt zu prüfen. Im Prüfprotokoll ist mindestens die Betriebsart mit der höchsten Geräuschemission zu vermerken.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

16
PLANIERMASCHINEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Planierraupen sind auf einem Prüfgelände zu prüfen, das der ISO-Norm 6395:1988 Abschnitt 6.3.3 entspricht.

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang B

Beobachtungszeitraum und gegebenenfalls unterschiedliche Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang B

17
BOHRGERÄTE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

EN 791:1995 Anhang A

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

18
MULDENFAHRZEUGE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Entsprechend ISO-Norm 6395:1988 Anhang C mit folgender Abänderung: Abschnitt C.4.3 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Der Motor ist mit maximaler Abregeldrehzahl (hohe Leerlaufdrehzahl) zu betreiben. Der Getriebebedienungshebel ist auf neutral zu stellen. Der Kipperaufbau ist dreimal in Kippstellung (Leeren) zu bringen — bis etwa 75 % der Höchstkippstellung — und dann in die normale Fahrtposition zurückzufahren. Dies wird als ein Zyklus für den Hydraulikbetrieb im Stand betrachtet.

Ist der Kippvorgang nicht motorgetrieben, ist der Motor mit Leerlaufdrehzahl zu betreiben, der Getriebebedienungshebel bleibt ebenfalls auf neutral. Die Messung erfolgt ohne Kippen des Aufbaus. Der Beobachtungszeitraum muß 15 s betragen.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang C

19
BE- UND ENTLADEAGGREGATE VON TANK- ODER SILOFAHRZEUGEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Die Aggregate werden bei Stillstand des Lastkraftwagens geprüft. Der Antriebsmotor des Aggregats ist mit der Drehzahl zu betreiben, die der in der Bedienungsanleitung angegebenen Höchstleistung des Aggregats entspricht.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

20
BAGGER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang A

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang A

21
BAGGERLADER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang D

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang D

22
ALTGLASSAMMELBEHÄLTER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995 Im Rahmen dieser Geräuschmeßnorm wird der Einzelereignis-Schalldruckpegel Lpls gemäß EN ISO 3744:1995 Abschnitt 3.2.2 für die Messung des Schalldruckpegels an den Mikrophonpositionen verwendet.

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 0,2 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Die Geräuschmessung erfolgt während eines vollständigen Zyklus, bei dem 120 Flaschen in einen zunächst leeren Behälter geworfen werden. Es werden folgende Glasflaschen verwendet:

Fassungsvermögen: 75 cl

Masse: 370 ± 30 g.

Der Prüfer hält jede Flasche am Flaschenhals, wobei der Flaschenboden in Richtung der Einwurföffnung zeigt. Anschließend wird die Flasche vorsichtig durch die Einwurföffnung in Richtung der Behältermitte eingeworfen, wobei ein Anschlagen der Flasche an den Wänden nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Für das Einwerfen der Flaschen wird nur eine einzige Einwurföffnung benutzt; hierbei handelt es sich um die der Mikrophonposition 12 am nächsten gelegene Einwurföffnung.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Die Messung des A-bewerteten Einzelereignis-Schalldruckpegels für jede in den Behälter eingeworfene Flasche wird vorzugsweise gleichzeitig an den sechs Mikrophonpositionen vorgenommen. Der über die Meßfläche gemittelte A-bewertete Einzelereignis-Schalldruckpegel wird gemäß EN ISO 3744:1995 Abschnitt 8.1 berechnet. Der über alle 120 Flascheneinwürfe gemittelte A-bewertete Einzelereignis-Schalleistungspegel errechnet sich aus dem logarithmischen Mittelwert der über die Meßfläche gemittelten A-bewerteten Einzelereignis-Schalldruckpegel.

23
GRADER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Entsprechend ISO-Norm 6395:1988 Anhang B

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang B

24
GRASTRIMMER/GRASKANTENSCHNEIDER

Siehe Abschnitt 2 Der Trimmer/Kantenschneider ist durch eine geeignete Vorrichtung so zu positionieren, daß sich das Schneideaggregat über dem Mittelpunkt der Halbkugel befindet. Bei Grastrimmern ist der Mittelpunkt des Schneidaggregats in einem Abstand von ca. 50 mm über der Meßfläche zu halten. Im Hinblick auf die Anordnung der Schneidklingen sollten Graskantenschneider so nah wie möglich an der Meßfläche positioniert werden.

25
HECKENSCHEREN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991 Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Heckenschere ist entweder wie beim normalen Gebrauch von einer Person in der Hand zu halten oder an einer geeigneten Vorrichtung so anzubringen, daß das Schneideaggregat über dem Mittelpunkt der Halbkugel liegt.

Prüfung unter Last

Die Heckenschere ist mit der Nenndrehzahl mit laufenden Schneideaggregaten zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

26
HOCHDRUCKSPÜLFAHRZEUGE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Hochdruckspülfahrzeug ist im Stillstand zu prüfen. Der Hauptantriebsmotor und die Hilfsmotoren sind mit der vom Hersteller für den Betrieb der Arbeitsaggregate angegebenen Drehzahl zu betreiben. Die Hochdruckpumpe(n) ist/sind mit Höchstdrehzahl und bei dem vom Hersteller angegebenen Betriebsdruck zu betreiben. Durch Verwendung einer geeigneten Düse wird der Druck knapp unterhalb der Reaktionsschwelle des Druckminderungsventils gehalten. Die Strömungsgeräusche der Düse dürfen keinen Einfluß auf die Ergebnisse der Messungen haben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 30 s betragen.

27
HOCHDRUCKWASSERSTRAHLMASCHINE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Quader/gemäß EN ISO 3744:1995 mit Meßabstand d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Hochdruckwasserstrahlmaschine ist auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Maschinen auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hoben Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Die Hochdruckreinigungsmaschine ist in dem vom Hersteller angegebenen Bereich gleichförmig zu betreiben. Während der Messung wird diejenige Düse an die Hochdruckreinigungsmaschine angeschlossen, die bei einer Benutzung entsprechend der Bedienungsanleitung den höchsten Druck erzeugt.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

28
HYDRAULIKHÄMMER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5/r = 10 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Hammer ist für die Prüfung an einer Halterung zu befestigen und es ist ein Spezialprüfblock zu verwenden. Abbildung 28.1 verdeutlicht die Merkmale dieses Prüfblocks, während aus Abbildung 28.2 die Lage der Halterung ersichtlich ist.

Halterung

Die Halterung für den zu prüfenden Hammer muß den Anforderungen der Betriebsanleitung des Hammers, insbesondere hinsichtlich Gewichtsklasse, Hydraulik-Ausgangsleistung, Ölzufuhr und Gegendruck der Rückleitung, entsprechen.

Befestigung

Die Befestigung sowie alle Anschlüsse (Schläuche, Rohrleitungen usw.) müssen den Anforderungen der Betriebsanleitung des Hammers entsprechen. Alle Geräuschentwicklungen durch Rohrleitungen und die verschiedenen mechanischen Bauteile, die für die Installation benötigt werden, sollten ausgeschaltet werden. Es ist für einen festen Anschluß aller Bauteile zu sorgen.

Stabilität des Hammers und statische Haltekraft

Der Hammer muß von der Halterung so nach unten gedrückt werden, daß eine vergleichbare Stabilität erzielt wird wie unter normalen Betriebsbedingungen. Der Hammer ist in aufrechter Stellung zu betreiben.

Werkzeug

Für die Messungen ist ein stumpfes Werkzeug zu verwenden. Die Länge des Werkzeugs muß den Anforderungen der Abbildung 28.1 (Prüfblock) entsprechen.

Prüfung unter Last

Hydraulik-Eingangsleistung und Öldurchfluß

Die Betriebsbedingungen des Hydraulikhammers sind in geeigneter Weise einzustellen, zu messen und zusammen mit den entsprechenden vorgeschriebenen Werten zu protokollieren. Die zu prüfenden Geräte sind so zu betreiben, daß in bezug auf Hydraulik-Eingangsleistung und Öldurchfluß des Hammers mindestens 90 % des Höchstwerts erreicht werden können. Es ist besonders darauf zu achten, daß die Gesamtunsicherheit der Meßketten ps und Q nicht mehr als ±5 % beträgt. Dadurch wird sichergestellt, daß die Hydraulik-Eingangsleistung mit einer Genauigkeit von ±10 % ermittelt wird. Unter Annahme einer linearen Korrelation zwischen der Hydraulik-Eingangsleistung und der emittierten Schalleistung würde dies eine Abweichung von weniger als ± 0,4 dB bei der Ermittlung des Schalleistungspegels bedeuten.

Einstellbare Bauteile, die sich auf die Geräteleistung auswirken

Die Voreinstellwerte von Druckspeichern, Druckregelventilen und anderen einstellbaren Bauteilen müssen den im Datenblatt angegebenen Werten entsprechen. Wenn mehr als eine feste Schlagzahl eingestellt werden kann, müssen die Messungen für alle Einstellungen durchgeführt werden. Mindest- und Höchstwerte sind anzugeben.

Meßgrößen

psMittelwert des Hydraulik-Versorgungsdrucks während des Hammerbetriebs über mindestens 10 Schlagvorgänge.
QMittelwert des zeitgleich mit ps gemessenen Öldurchflusses am Hammereinlaß.
TDie Öltemperatur muß während der Messungen zwischen + 40 und + 60 °C liegen. Die Temperatur des Gehäuses des Hydraulikhammers muß sich vor Beginn der Messungen auf normaler Betriebstemperatur stabilisiert haben.
PaDer Druck der Vorfüll-Gasladung in allen Druckspeichern muß bei einer stabilen Umgebungstemperatur zwischen + 15 und + 25 °C unter statischen Bedingungen (Hammer nicht in Betrieb) gemessen werden. Die gemessene Umgebungstemperatur wird ebenso protokolliert wie der gemessene Druck der Vorfüll-Gasladung im Druckspeicher.
Anhand der gemessenen Betriebsparameter zu bestimmender Parameter: Hydraulik-Eingangsleistung des Hammers PIN = ps . Q

Messung des Drucks in der Hydraulik-Versorgungsleitung ps

ps muß so nahe wie möglich am Einlaß des Hammers gemessen werden,

ps ist mit einem Manometer zu messen (Mindestdurchmesser: 100 mm; Genauigkeitsklasse: ± 1,0 % FSO).

Öldurchfluß am Hammereinlaß Q

Q muß in der Druckversorgungsleitung so nahe wie möglich am Einlaß des Hammers gemessen werden,

Q ist mit einem elektrischen Durchflußmesser zu messen (Genauigkeitsklasse: ± 2,5 % des Durchflußablesewerts).

Meßpunkt für die Öltemperatur T

T muß im Ölspeicher der Halterung oder in der mit dem Hammer verbundenen Hydraulikleitung gemessen werden. Der Meßpunkt ist im Prüfbericht anzugeben.

Die Genauigkeit des Temperaturablesewerts muß dem tatsächlichen Wert auf ± 2 °C entsprechen.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung des Schalleistungspegels

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen. Die Messungen werden dreimal — bei Bedarf häufiger — durchgeführt. Das Endergebnis wird als das arithmetische Mittel der zwei höchsten Werte errechnet, die um nicht mehr als 1 dB voneinander abweichen.

Abbildung 28.1

Abbildung 28.2

Definitionen

dDurchmesser des Werkzeugs (mm)
d1Durchmesser der Amboßplatte 1200 ± 100 mm
d2Innendurchmesser der Amboßhalterung ≤ 1800 mm
d3Durchmesser der Prüfblock-Abdeckplatte ≤ 2200 mm
d4Durchmesser der Werkzeugöffnung in der Platte ≤ 350 mm
d5Durchmesser des Werkzeugdichtung ≤ 1100 mm
h1Sichtbare Werkzeuglänge zwischen dem untersten Punkt des Gehäuses und der Oberfläche der Werkzeugdichtung (mm) h1 = d ± d/2
h2Dicke der Werkzeugdichtung über der Abdeckplatte ≤ 20 mm (wenn sich die Werkzeugdichtung unterhalb der Abdeckplatte befindet, ist die Dicke der Dichtung nicht beschränkt; sie kann aus Schaumgummi bestehen)
h3Abstand zwischen dem oberen Abschluß der Abdeckplatte und dem oberen Abschluß der Amboßplatte 250 ± 50 mm
h4Dicke der Plattendichtung aus absorbierendem Schaumstoff ≤ 30 mm
h5Dicke der Amboßplatte 350 ± 50 mm
h6Eintauchtiefe des Werkzeugs ≤ 50 mm
Wenn der Prüfblock quadratische Form hat, entspricht die größte Länge dem 0,89 fachen des entsprechenden Durchmessers. Der Freiraum zwischen der Abdeckplatte und der Amboßplatte kann mit elastischem Schaumgummi oder einem anderen absorbierenden Material mit einer Dichte < 220 kg/m3 gefüllt werden.

29
HYDRAULIKAGGREGATE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Das Hydraulikaggregat ist auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Aggregate auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Während der Prüfung dürfen keine Arbeitsaggregate an das Hydraulikaggregat angeschlossen sein. Das Hydraulikaggregat ist in dem vom Hersteller angegebenen Bereich gleichförmig zu betreiben. Es muß auf Nenndrehzahl und mit Nenndruck laufen. Nenndrehzahl und Nenndruck sind der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

30
FUGENSCHNEIDER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Auf den Fugenschneider ist das größte vom Hersteller in der Betriebsanleitung vorgesehene Sägeblatt zu montieren. Der Motor ist mit Höchstdrehzahl zu betreiben, das Sägeblatt ist im Leerlauf.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

31
MÜLLVERDICHTER

Siehe Abschnitt 37

32
RASENMÄHER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991 Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messungen im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche /Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Wenn die Räder des Rasenmähers den künstlichen Boden um mehr als 1 cm zusammendrücken würden, sind die Räder so auf Träger zu stellen, daß sich die Aufstandspunkte der Räder auf der Höhe des nicht zusammengedrückten künstlichen Bodens befinden. Kann das Schneideaggregat nicht getrennt von den Treibrädern des Rasenmähers in Betrieb genommen werden, so muß der Rasenmäher auf Trägern geprüft werden, wobei die Schneideaggregate mit der vom Hersteller angegebenen maximalen Drehzahl laufen. Die Träger sind so zu konstruieren, daß sie keinen Einfluß auf die Meßergebnisse haben.

Prüfung ohne Last

ISO 11094:1991

Beobachtungszeitraum

ISO 11094:1991

33
RASENTRIMMER/RASENKANTENSCHNEIDER

Siehe Abschnitt 32 Das Gerät ist durch eine geeignete Vorrichtung so aufzustellen, daß sich das Schneideaggregat über dem Mittelpunkt der Halbkugel befindet. Bei Rasentrimmern ist der Mittelpunkt des Schneideaggregats in einem Abstand von ca. 50 mm über der Meßfläche zu halten. Im Hinblick auf die Anordnung der Schneidklingen sollten Rasenkantenschneider so nah wie möglich an der Meßfläche positioniert werden.

34
LAUBBLÄSER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991 Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß der Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Laubbläser ist wie beim normalen Gebrauch so aufzustellen, daß der Auslaß des Blasaggregats (50 ± 25) mm über dem Mittelpunkt der Halbkugel liegt. Handelt es sich um einen handgeführten Laubbläser, ist er entweder von einer Person in der Hand zu halten oder an einer geeigneten Vorrichtung anzubringen.

Prüfung unter Last

Der Laubbläser wird mit den vom Hersteller angegebenen Werten für Nenndrehzahl und Nennluftdurchsatz betrieben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

Anmerkung:

Kann ein Laubbläser auch als Laubsammler verwendet werden, so ist er in beiden Betriebsarten zu prüfen; maßgeblich ist der höhere Wert.

35
LAUBSAMMLER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991 Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß der Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Laubsammler ist wie beim normalen Gebrauch so aufzustellen, daß der Einlaß des Laubsammlers (50 ± 25) mm über dem Mittelpunkt der Halbkugel liegt. Handelt es sich um einen handgeführten Laubsammler, so ist er entweder von einer Person zu halten oder an einer geeigneten Vorrichtung anzubringen.

Prüfung unter Last

Der Laubsammler wird mit den vom Hersteller angegebenen Werten für Nenndrehzahl und Nennluftdurchsatz betrieben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

Anmerkung:

Kann ein Laubsammler auch als Laubbläser verwendet werden, so ist er in beiden Betriebsarten zu prüfen; maßgeblich ist der höhere Wert.

36
STAPLER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Die Sicherheitsvorschriften und die Angaben des Herstellers sind zu beachten.

Betriebsart „Heben”

Bei stehendem Stapler wird die Last (aus nicht schallabsorbierendem Werkstoff, z. B. Stahl oder Beton; mindestens 70 % der in der Betriebsanleitung angegebenen effektiven Tragfähigkeit) aus der abgesenkten Stellung mit Höchstgeschwindigkeit auf die Normhubhöhe angehoben, die nach der einschlägigen europäischen Norm der Reihe „Sicherheit von Flurförderzeugen” für den betreffenden Flurförderzeug-Typ gilt. Falls die tatsächliche maximale Hubhöhe geringer ist, darf bei Einzelmessungen diese Hubhöhe verwendet werden. Die Hubhöhe ist im Prüfbericht anzugeben.

Betriebsart „Fahren”

Der Stapler ist ohne Last aus dem Stillstand mit voller Beschleunigung über eine Entfernung seiner dreifachen Länge bis zur Linie A-A (Verbindungslinie zwischen den Mikrophonpositionen 4 und 6) und weiterhin mit maximaler Beschleunigung weiter bis zur Linie B-B (Verbindungslinie zwischen den Mikrophonpositionen 2 und 8) zu fahren. Wenn die Rückseite des Fahrzeugs die Linie B-B überschritten hat, darf die Beschleunigungsfahrt abgebrochen werden. Besitzt der Stapler mehrere Getriebegänge, so müssen diese so gewählt werden, daß über die Meßstrecke die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht wird.

Beobachtungszeitraum /Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Beobachtungszeitraum:

Betriebsart „Heben” : der gesamte Hubzyklus;

Betriebsart „Fahren” : die Messung beginnt, wenn das Fahrzeug mit seiner Mitte die Linie A-A überfährt, und endet, wenn es mit seiner Mitte die Linie B-B erreicht.

Der resultierende Schalleistungspegel wird für alle Staplerarten wie folgt berechnet: LWA10 log 0,7100,1 LW Ac0,3100,1 LW Aa Dabei bezeichnet der Index a den Hubbetrieb und der Index c den Fahrbetrieb.

37
LADER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1998

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Raupenlader sind auf einem Prüfgelände zu prüfen, das Abschnitt 6.3.3 der Norm ISO 6395:1988 entspricht.

Prüfung unter Last

ISO 6395:1998 Anhang C

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang C

38
MOBILKRÄNE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Wenn der Mobilkran mit Stützarmen ausgerüstet ist, sind diese vollständig auszufahren, und der Mobilkran ist in mittlerer Stützhöhe horizontal auszurichten.

Prüfung unter Last

Der zu prüfende Mobilkran ist in der Standardversion entsprechend den Angaben des Herstellers vorzuführen. Zur Ermittlung der Geräuschemissionen wird die Nennleistung des für den Kranbetrieb verwendeten Motors berücksichtigt. Auf den drehbaren Oberwagen wird das maximal zulässige Gegengewicht aufgesetzt. Vor den Messungen werden Motor und Hydrauliksystem des Mobilkrans entsprechend den Anweisungen des Herstellers auf normale Betriebstemperatur gebracht; ferner sind alle in der Betriebsanleitung angegebenen relevanten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Wenn der Mobilkran über mehrere Motoren verfügt, ist der Motor für den Kranbetrieb in Betrieb zu nehmen, während der Motor des Trägerfahrzeugs stillzusetzen ist. Wenn der Motor des Mobilkrans mit einem Gebläse ausgerüstet ist, wird das Gebläse während der Prüfung betrieben. Falls mehrere Einstellungen möglich sind, ist das Gebläse während der Prüfung mit Höchstdrehzahl zu betreiben. Die Messungen erfolgen für die folgenden 3(a)—c)) bzw. 4 (a)—d)) Betriebsarten: Für alle Betriebsarten gelten folgende Bedingungen:

Motordrehzahl bei ¾ der für Kranbetrieb angegebenen Höchstdrehzahl mit einer zulässigen Abweichung von ± 2 %.

Beschleunigung und Verzögerung mit Höchstwert ohne gefährliche Bewegungen der Last oder der Unterflasche.

Bewegungen mit größtmöglicher Geschwindigkeit unter den gegebenen Bedingungen entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung.

a)
Heben und Senken einer Last

Der Mobilkran hebt eine Last, die 50 % der Höchstbelastung des Seils ausmacht. Die Prüfung umfaßt das Anheben der Last und das unmittelbar anschließende Herabsenken auf die Ausgangsposition. Die Auslegerlänge ist so zu wählen, daß die gesamte Prüfung 15—20 s dauert.

b)
Schwenken

Der Oberwagen wird um 90° nach links geschwenkt und unmittelbar anschließend wieder in die Ausgangsposition gebracht, wobei sich der Ausleger in einem Winkel von 40°—50° zur Waagrechten befindet und keine Last trägt. Der Teleskopausleger ist soweit wie möglich eingezogen. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich über die erforderliche Dauer zur Ausführung des Betriebszyklus.

c)
Heben und Senken des Auslegers

Zu Beginn der Prüfung wird der Ausleger aus der niedrigsten Betriebsstellung angehoben und unmittelbar anschließend wieder in die Ausgangsposition gebracht. Die Bewegung erfolgt ohne Last. Die Dauer der Prüfung beträgt 20 s.

d)
Teleskopieren (falls anwendbar)

Der vollständig eingezogene Ausleger steht in einem Winkel von 40°—50° zur Waagrechten und trägt keine Last; der Teleskopzylinder des ersten Teleskopteils wird zusammen mit dem ersten Teleskopteil auf volle Länge ausgefahren und unmittelbar anschließend zusammen mit dem ersten Teleskopteil wieder eingezogen.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Der Schalleistungspegel wird wie folgt berechnet:
i)
mit Teleskopieren (falls anwendbar)

LWA10 log 0,4100,1 LW Aa0,25100,1 LW Ab0,25100,1 LW Ac0,1100,1 LW Ad

ii)
ohne Teleskopieren

LWA10 log 0,4100,1 LW Aa0,3100,1 LW Ab0,3100,1 LW Ac

Dabei ist LWAa der Schalleistungspegel für den Betriebszyklus „Heben und Senken einer Last” LWAb der Schalleistungspegel für den Betriebszyklus „Schwenken” LWAc der Schalleistungspegel für den Betriebszyklus „Heben und Senken des Auslegers” LWAd der Schalleistungspegel für den Betriebszyklus „Teleskopieren” (falls anwendbar)

39
ROLLBARE MÜLLBEHÄLTER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

Schallreflektierende Fläche aus Beton oder nichtporösem Asphalt

Laborraum mit einem Freifeld über einer schallreflektierenden Fläche

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonposition gemäß Teil A Nummer 5/r = 3 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Alle Messungen sind an einem leeren Behälter durchzuführen.

Prüfung 1: Zufallen des Deckels

Um den Einfluß der Bedienungsperson auf die Messungen so gering wie möglich zu halten, muß diese hinter dem Behälter (Scharnierseite) stehen. Die Bedienungsperson hält den Deckel vor dessen Freigabe in der Mitte, um Verwindungsbewegungen des Deckels beim Zufallen zu verhindern. Die Messung erfolgt während des folgenden Zyklus, der 20mal durchgeführt wird:

Zunächst wird der Deckel senkrecht angehoben.

Der Deckel wird — ohne Stoß — nach vorn freigegeben, wobei die Bedienungsperson an ihrer Position hinter dem Behälter verbleibt, bis der Deckel geschlossen ist.

Wenn der Deckel vollständig geschlossen ist, wird er in seine Ausgangslage angehoben.

Anmerkung:

Die Bedienungsperson kann ihre Position erforderlichenfalls vorübergehend verlassen, um den Deckel anzuheben.

Prüfung 2: Vollständiges Öffnen des Deckels nach hinten

Um den Einfluß der Bedienungsperson auf die Messungen so gering wie möglich zu halten, muß diese bei Behältern mit vier Rädern auf Messungen hinter dem Behälter (Scharnierseite) und bei Behältern mit zwei Rädern rechts neben dem Behälter (zwischen Mikrophonposition 10 und Mikrophonposition 12) stehen. Die Bedienungsperson hält den Deckel vor dessen Freigabe in der Mitte oder so nahe wie möglich an dessen Mitte. Um jegliche Bewegung des Behälters auszuschließen, werden die Räder für die Dauer der Prüfung arretiert. Um ein Rückprallen von Behältern mit zwei Rädern zu verhindern, kann die Bedienungsperson den Behälter an der Oberkante mit der Hand festhalten. Die Messung erfolgt während des folgenden Zyklus:

Zunächst wird der Deckel horizontal (nach hinten) geöffnet.

Der Deckel wird ohne Stoß freigegeben.

Wenn der Deckel vollständig geöffnet ist, wird er noch bevor er an der Behälterwand anschlägt in seine Ausgangslage angehoben.

Prüfung 3: Rollen des Behälters über eine unregelmäßige Prüfstrecke

Es wird eine Prüfstrecke verwendet, die eine unregelmäßige Oberfläche nachbildet. Die Prüfstrecke umfaßt zwei parallele Streifen, die mit Maschendraht belegt sind (Länge 6 m, Breite 400 mm), die im Abstand von jeweils 20 cm auf der schallreflektierenden Fläche befestigt sind. Der Abstand zwischen den beiden Streifen wird entsprechend dem Behältertyp eingestellt, damit die Räder über die gesamte Länge der Prüfstrecke auf den Streifen laufen. Die Anordnung ist so zu wählen, daß eine ebene Strecke entsteht. Bei Bedarf wird die Prüfbahn mit elastischem Material am Boden befestigt, um die Entstehung von Störgeräuschen zu verhindern.

Anmerkung:

Es ist zulässig, die Laufstreifen aus verschiedenen, 400 mm breiten Elementen zusammenzusetzen.

Abbildungen 39.1 und 39.2 zeigen ein Beispiel einer geeigneten Prüfstrecke. Die Bedienungsperson befindet sich auf der Scharnierseite. Die Messung erfolgt, während die Bedienungsperson den Behälter mit einer konstanten Geschwindigkeit von ca. 1 m/s zwischen den Punkten A und B (Abstand 4,24 m — siehe Abbildung 39.3) über die Prüfstrecke zieht, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem bei Behältern mit zwei Rädern die Radachse — bei Behältern mit vier Rädern die erste Radachse — den Punkt A erreicht, bis zum Erreichen des Punkts B mit derselben Achse. Diese Prüfung wird in jede Richtung dreimal durchgeführt. Bei Behältern mit zwei Rädern beträgt der Winkel zwischen dem Behälter und der Laufbahn während der Prüfung 45°. Bei Behältern mit vier Rädern muß die Bedienungsperson dafür sorgen, daß alle Räder angemessenen Kontakt mit der Laufbahn haben.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Prüfung 1 und 2: Zufallen des Deckels und vollständiges Öffnen des Deckels nach hinten

Die Messungen werden nach Möglichkeit gleichzeitig an den sechs Mikrophonpositionen vorgenommen. Ansonsten werden die an jeder Mikrophonposition gemessenen Schalleistungspegel in aufsteigender Reihenfolge klassifiziert und die Schalleistungspegel durch Zuordnung der Werte jeder Mikrophonposition der einzelnen Reihen ermittelt. Der A-bewertete Einzelereignis-Schalldruckpegel wird für jeden der 20 Schließvorgänge und der 20 Öffnungsvorgänge an jedem einzelnen Meßpunkt gemessen. Die Schalleistungspegel LWAschließen und LWAöffnen werden aus dem quadratischen Mittelwert der fünf höchsten erzielten Werte berechnet.

Prüfung 3: Rollen des Behälters über eine unregelmäßige Prüfstrecke

Der Beobachtungszeitraum T entspricht der Zeit, die für das Zurücklegen des Abstands zwischen den Punkten A und B auf der Prüfstrecke erforderlich ist. Der Schalleistungspegel LWArollen entspricht dem Mittelwert von sechs Werten, die um weniger als 2 dB voneinander abweichen. Kann dieses Kriterium mit 6 Messungen nicht erfüllt werden, wird der Prüfzyklus soweit erforderlich wiederholt. Der Schalleistungspegel wird wie folgt berechnet: LW A10 log 13100,1 LW Aschließen100,1 LW Aöffnen100,1 LW Arollen

Abbildung 39.1

Schema der Prüfstrecke

Abbildung 39.2

Ausführungsdetail und Montage der Laufbahn

Abbildung 39.3

Meßabstand

40
MOTORHACKEN

Siehe Abschnitt 32 Das Aggregat ist während der Messung abzukoppeln.

41
STRASSENFERTIGER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Der Motor der Maschine ist mit der vom Hersteller angegebenen Nenndrehzahl zu betreiben. Sämtliche Geräteteile sind in Betrieb zu nehmen und wie folgt zu betreiben:
Fördersystemmindestens 10 % des Höchstwerts
Verteilungssystemmindestens 40 % des Höchstwerts
Stampfer (Drehzahl, Schläge)mindestens 50 % des Höchstwerts
Vibrationseinrichtung (Drehzahl, Rüttlerunwucht)mindestens 50 % des Höchstwerts
Druckbalken (Frequenz, Druck)mindestens 50 % des Höchstwerts

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

42
RAMMAUSRÜSTUNGEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Die Rammausrüstung wird oben auf einem Rammelement angebracht, wobei ein ausreichender Bodenwiderstand für den Betrieb der Einrichtung mit gleichmäßiger Geschwindigkeit gegeben sein muß. Im Fall von Schlaghämmern muß die Pfahlkappe mit einer neuen, aus Holz bestehenden Füllung versehen sein. Das obere Ende des Rammelements befindet sich 0,50 m über der Meßumgebung.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

43
ROHRLEGER

Siehe Abschnitt 0

44
PISTENRAUPEN

Siehe Abschnitt 0

45
KRAFTSTROMERZEUGER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5/gemäß Teil A Nummer 5. Wenn 1 > 2 m, kann ein Quader gemäß EN ISO 3744:1995 mit einem Meßabstand von d=1 m verwendet werden.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Kraftstromerzeuger sind auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Maschinen auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

ISO 8528-10:1998 Abschnitt 9

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

46
KEHRMASCHINEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Die Kehrmaschine ist im Stillstand zu prüfen. Der Hauptantrieb und die Zusatzaggregate sind mit der Drehzahl zu betreiben, die der Hersteller für den Betrieb der Arbeitsaggregate angegeben hat. Der Besen wird mit Höchstgeschwindigkeit betrieben, wobei er mit dem Boden nicht in Berührung kommt. Das Ansaugsystem ist mit maximaler Saugkraft zu betreiben, wobei der Abstand zwischen Boden und Einlaß des Saugsystems nicht mehr als 25 mm betragen darf.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

47
MÜLLSAMMELFAHRZEUGE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Müllfahrzeug wird im Stand in den folgenden Betriebsarten geprüft:
1.
Der Motor ist mit der vom Hersteller angegebenen Höchstdrehzahl zu betreiben. Die Arbeitsaggregate sind nicht in Betrieb. Diese Prüfung entfällt bei Fahrzeugen mit ausschließlich elektrischem Antrieb.
2.
Das Verdichtungssystem ist in Betrieb.

Das Müllsammelfahrzeug und der Müllaufnahmebehälter sind leer.

Wird die Motordrehzahl bei Betrieb des Verdichtungssystems automatisch angehoben, so ist diese Drehzahl zu messen. Liegt der gemessene Wert um mehr als 5 % unter der vom Hersteller angegebenen Drehzahl, wird während der Prüfung die Motordrehzahl über das Gaspedal im Führerhaus angehoben, damit die vom Hersteller angegebene Motordrehzahl eingehalten wird. Wenn der Hersteller keine Motordrehzahl für den Betrieb des Verdichtungssystems angegeben hat oder wenn das Fahrzeug über keine automatische Drehzahlanhebung verfügt, wird die Motordrehzahl mit Hilfe des Gaspedals im Führerhaus auf 1200 min-1 eingestellt.

3.
Die Behälter-Schütteinrichtung wird ohne Last und ohne Behälter angehoben und abgesenkt. Die Motordrehzahl wird gemessen und wie bei Betrieb des Verdichtungssystems eingestellt (siehe Nummer 2).
4.
Ladegut wird in das Müllsammelfahrzeug entleert.

Loses Ladegut wird über die Schütteinrichtung in den (anfangs leeren) Müllaufnahmebehälter entleert. Es wird ein Müllbehälter auf zwei Rollen mit einem Fassungsvermögen von 240 l nach EN 840-1:1997 verwendet. Wenn die Schütteinrichtung dafür nicht ausgelegt ist, ist ein Behälter mit einem Fassungsvermögen von annähernd 240 l zu verwenden. Das Ladegut besteht aus 30 PVC-Röhren mit einer Masse von ca. 0,4 kg und folgenden Abmessungen:

Länge: 150 mm ± 0,5 mm

Nenn-Außendurchmesser: 90 mm + 0,3/- 0 mm

Nenndicke: 6,7 mm + 0,9/- 0 mm

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Beobachtungszeitraum:
1.
mindestens 15 s. Der hierbei ermittelte Schalleistungspegel ist LWA1;
2.
mindestens drei vollständige Zyklen, wenn das Verdichtungssystem automatisch arbeitet. Wenn das Verdichtungssystem nicht automatisch, sondern zyklusabhängig arbeitet, werden die Messungen während mindestens drei Zyklen durchgeführt. Der hierbei ermittelte Schalleistungspegel (LWA2) ist der quadratische Mittelwert der drei (oder mehr) Messungen;
3.
mindestens drei kontinuierliche vollständige Betriebszyklen einschließlich des vollständigen Anhebens und Absenkens der Schüttvorrichtung. Der hierbei ermittelte Schalleistungspegel (LWA3) ist der quadratische Mittelwert der drei (oder mehr) Messungen;
4.
mindestens drei vollständige Betriebszyklen, wobei jeweils 30 Rohre in den Aufnahmebehälter entleert werden. Jeder Zyklus darf höchstens 5 s betragen. Bei diesen Messungen wird LpAeq,T durch LpA,1s ersetzt. Der hierbei ermittelte Schalleistungspegel (LWA4) ist der quadratische Mittelwert der drei (oder mehr) Messungen.
Der resultierende Schalleistungspegel wird nach folgender Formel berechnet: LW A10 log 0,06100,1 LW A10,53100,1 LW A20,4100,1 LW A30,01100,1 LW A4

Hinweis:

Bei Müllsammelfahrzeugen mit ausschließlich elektrischem Antrieb wird der LWA1 zugeordnete Koeffizient mit 0 angenommen.

48
STRASSENFRÄSEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Maschinen

Die Längsachse der Straßenfräse muß parallel zur y-Achse sein.

Prüfung unter Last

Die Straßenfräse ist in dem in der Betriebsanleitung angegebenen Bereich gleichförmig zu betreiben. Der Motor und sämtliche Aggregate sind mit den jeweiligen Drehzahlen für den Leerlaufbetrieb zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

49
VERTIKUTIERER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991 Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Der Vertikutierer ist mit Nenndrehzahl zu betreiben, die Arbeitsaggregate sind im Leerlauf (eingeschaltet, aber nicht im Aufreißbetrieb).

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

50
SCHREDDER/ZERKLEINERER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Der Schredder/Zerkleinerer ist beim Zerkleinern von einem oder mehreren Holzstücken zu prüfen. Der Arbeitsgang besteht aus dem Zerkleinern eines runden Holzstabes (trockene Kiefer oder Sperrholz) von mindestens 1,5 m Länge, der an einem Ende angespitzt ist. Der Durchmesser des Stabes entspricht annähernd dem in der Betriebsanleitung angegebenen Höchstwert, für den das Gerät ausgelegt ist.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung des Schalleistungspegels

Der Beobachtungszeitraum endet, wenn sich kein Material mehr in den Zerkleinerungsvorrichtungen befindet, spätestens aber nach 20 s. Sind beide Betriebsbedingungen möglich, ist der höhere Schalleistungspegel zu berücksichtigen.

51
SCHNEEFRÄSEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Die Schneefräse wird im Stillstand geprüft. Sie ist nach den Empfehlungen des Herstellers bei Höchstdrehzahl der Arbeitsaggregate und mit entsprechender Motordrehzahl zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

52
SAUGFAHRZEUGE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Saugfahrzeug ist im Stillstand zu prüfen. Der Hauptantrieb und die Zusatzaggregate sind mit der Drehzahl zu betreiben, die der Hersteller für den Betrieb der Arbeitsaggregate angegeben hat. Die Vakuumpumpe(n) ist (sind) mit Höchstleistung zu betreiben. Das Saugaggregat ist so zu betreiben, daß der Innendruck gleich dem atmosphärischen Druck ist ( „0 % Vakuum” ). Die Strömungsgeräusche der Saugdüse dürfen die Ergebnisse der Messungen nicht beeinflussen.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

53
TURMDREHKRÄNE

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonposition/Meßabstand

Messungen am Boden

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5/gemäß Teil A Nummer 5

Messungen auf Höhe des Auslegers

Befindet sich das Hubwerk auf der Höhe des Auslegers, so ist die Meßfläche eine Kugel mit einem Radius von 4 m, deren Mittelpunkt mit dem geometrischen Mittelpunkt des Hubwerks zusammenfällt. Werden die Messungen vorgenommen, wenn sich das Hubwerk auf dem Träger des Kranauslegers befindet, dann ist die Meßfläche eine Kugel; S ist 200 m2. Die Mikrophonpositionen sind wie folgt (siehe Abbildung 53.1): Vier Mikrophonpositionen auf einer horizontalen Ebene, auf der der geometrische Mittelpunkt des Hubwerks liegt (H = h/2). Hierbei gilt: L = 2,80 m d = 2,80 – l/2 L = halber Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mikrophonpositionen l = Länge des Hubwerks (entlang der Achse des Auslegers) b = Breite des Hubwerks h = Höhe des Hubwerks d = Abstand zwischen Mikrophonträger und dem Hubwerk in Richtung Ausleger Die beiden anderen Mikrophonpositionen befinden sich an den Schnittpunkten der Kugel mit der Vertikalen durch den geometrischen Mittelpunkt des Hubwerks.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Messung der Geräuschemission des Hubwerks

Das Hubwerk ist bei der Messung in eine der folgenden Positionen zu bringen. Die Position ist im Prüfprotokoll zu beschreiben.
a)
Hubwerk am Boden

Der montierte Kran ist auf einer ebenen schallreflektierenden Fläche aus Beton oder nicht-porösem Asphalt aufzustellen.

b)
Hubwerk auf Gegenausleger

Das Hubwerk befindet sich mindestens 12 m über dem Boden.

c)
Hubwerk am Boden befestigt

Das Hubwerk ist auf einer ebenen schallreflektierenden Fläche aus Beton oder nicht-porösem Asphalt zu befestigen.

Messung der Geräuschemission des Kraftstromerzeugers

Ist der Kraftstromerzeuger — gleichgültig, ob mit dem Hubwerk verbunden oder nicht — am Kran befestigt, so ist der Kran auf einer schallreflektierenden, ebenen Fläche aus Beton oder nicht-porösem Asphalt aufzustellen. Befindet sich das Hubwerk auf dem Gegenausleger, so kann die Geräuschmessung vorgenommen werden, wenn das Hubwerk auf dem Gegenausleger montiert oder am Boden befestigt ist. Ist die Kraftmaschine vom Kran unabhängig (Ser quadratische Mittelwert an der Mikrophonposition i errechnet sich wie folgtromaggregat, Netz, Hydraulik, Kompressor), so wird nur die Schallemission des Hubwerks gemessen. Ist die Kraftmaschine auf dem Kran montiert, so werden diese und das Hubwerk getrennt gemessen, wenn sie keine Einheit bilden. Bilden sie eine Einheit, so wird die gesamte Einheit gemessen. Für die Schallmessung sind Hubwerk und Kraftmaschine wie vom Hersteller angegeben zu montieren und zu betreiben.

Prüfung ohne Last

Der eingebaute Kraftstromerzeuger des Krans wird mit der vom Hersteller angegebenen Höchstdrehzahl betrieben. Das Hubwerk ist ohne Last mit der Drehzahl der Trommel, die der maximalen Hub- und Senkgeschwindigkeit des Hakens entspricht, zu betreiben. Diese Geschwindigkeit ist vom Hersteller anzugeben. Der höhere der beiden Schalleistungspegel (Hub- oder Senkbewegung) wird für die Darstellung der Ergebnisse verwendet.

Prüfung unter Last

Der eingebaute Kraftstromerzeuger des Krans wird mit der vom Hersteller angegebenen höchsten Drehzahl betrieben. Das Hubwerk ist mit der Kabelspannung an der Trommel, die der maximalen Last (bei geringster Auslegung) entspricht, bei maximaler Hub- und Senkgeschwindigkeit des Hakens zu betreiben. Die Last- und Geschwindigkeitswerte sind vom Hersteller anzugeben. Der Geschwindigkeitswert ist während der Prüfung zu kontrollieren.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Für die Messung der Schalldruckpegel des Hubwerks beträgt die Meßdauer (tr + tf ) Sekunden. Dabei ist

tr die Zeit in Sekunden vor dem Bremsimpuls, wobei das Hubwerk wie vorstehend beschrieben betrieben wird; für die Messungen beträgt tr = 3 Sekunden;

tf die Zeit in Sekunden zwischen dem Bremsimpuls und dem Stillstand des Hakens.

Bei Verwendung eines Integrators muß die Integrationszeit gleich (tr + tf) Sekunden sein. Der quadratische Mittelwert an der Mikrophonposition i errechnet sich wie folgt: Lpi10 lg tr 100,1Lritf° 100,1Lfitr tf Dabei ist

Lri der Schalldruckpegel an der Mikrophonposition i während der Zeit tr;

Lfi der Schalldruckpegel an der Mikrophonposition während der Bremszeit tf.

Abbildung 53.1

Anordnung der Mikrophone, wenn sich das Hubwerk auf dem Träger des Kranauslegers befindet

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GRABENFRÄSEN

Siehe Abschnitt 0

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TRANSPORTBETONMISCHER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Der Transportbetonmischer ist im Stand zu prüfen. Die Trommel wird bis zum Erreichen des Nenninhalts mit Beton von mittlerer Konsistenz (Ausbreitungsmaß 42 bis 47 cm) gefüllt. Der Antrieb der Trommel läuft mit der Drehzahl, bei der die Trommel die höchste in der Bedienungsanleitung angegebene Drehgeschwindigkeit erreicht.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

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WASSERPUMPEN

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Quader/gemäß EN ISO 3744:1995 bei einem Meßabstand d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Wasserpumpe wird auf der schallreflektierenden Fläche aufgestellt. Wasserpumpen auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Der Motor ist mit dem vom Hersteller angegebenen höchsten Wirkungsgrad zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

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SCHWEISSSTROMERZEUGER

Geräuschemissionsgrundnorm

EN ISO 3744/1995

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang A ermittelt wird, muß zwischen 0,5 und 2,0 dB liegen. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil A Nummer 5/gemäß Teil A Nummer 5 Wenn 1 > 2 m, kann ein Quader gemäß EN ISO 3744:1995 bei einem Meßabstand von d = 1 m verwendet werden.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Schweißstromerzeuger wird auf der schallreflektierenden Fläche aufgestellt. Schweißstromerzeuger auf Gleitschienen sind auf einem 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

ISO 8528-10:1998 Abschnitt 9

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

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