ANHANG VIIIa RL 2000/29/EG

Die Standardgebühr gemäß Artikel 13d Absatz 2 wird wie folgt festgesetzt:

(in EUR)
Gebührentatbestand Menge Betrag
a)
für Dokumentenkontrollen
je Sendung 7
b)
für Nämlichkeitskontrollen
je Sendung
bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe
7
größer
14
c)
für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von
Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen
je Sendung
bis zu 10000 Stück
17,5
pro weitere 1000
0,7
Höchstbetrag
140
Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut)
je Sendung
bis zu 1000 Stück
17,5
pro weitere 100
0,44
Höchstbetrag
140
Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen)
je Sendung
bis zu 200 kg Gewicht
17,5
pro weitere 10 kg
0,16
Höchstbetrag
140
Samen, Gewebekulturen
je Sendung
bis zu 100 kg Gewicht
17,5
pro weitere 10 kg
0,175
Höchstbetrag
140
anderen Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind
je Sendung
bis zu 5000 Stück
17,5
pro weitere 100
0,18
Höchstbetrag
140
Schnittblumen
je Sendung
bis zu 20000 Stück
17,5
pro weitere 1000
0,14
Höchstbetrag
140
Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume)
je Sendung
bis zu 100 kg Gewicht
17,5
pro weitere 100 kg
1,75
Höchstbetrag
140
gefällten Weihnachtsbäumen
je Sendung
bis zu 1000 Stück
17,5
pro weitere 100
1,75
Höchstbetrag
140
Blätter von Pflanzen (z. B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse)
je Sendung
bis zu 100 kg Gewicht
17,5
pro weitere 10 kg
1,75
Höchstbetrag
140
Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse)
je Sendung
bis zu 25000 kg Gewicht
17,5
pro weitere 1000 kg
0,7
Kartoffelknollen
je Partie
bis zu 25000 kg Gewicht
52,5
pro weitere 25000 kg
52,5
Holz (ausgenommen Rinde)
je Sendung
bis 100 m3 Volumen
17,5
pro weiteren m3
0,175
Erde und Nährsubstraten, Rinde
je Sendung
bis zu 25000 kg Gewicht
17,5
pro weitere 1000 kg
0,7
Höchstbetrag
140
Getreidekörnern
je Sendung
bis zu 25000 kg Gewicht
17,5
pro weitere 1000 kg
0,7
Höchstbetrag
700
anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind
je Sendung 17,5

Soweit eine Sendung nicht ausschließlich aus Erzeugnissen besteht, die der Beschreibung des jeweiligen Gedankenstrichs entsprechen, werden die Teile der Sendung, die der Beschreibung entsprechen (wobei es sich um eine oder mehrere Partien handeln kann) als separate Sendung behandelt.

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