Artikel 5 RL 2000/36/EG
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 zur Änderung von Anhang I Abschnitte C und D delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt und den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung zu tragen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.