Artikel 12 RL 2000/53/EG
Inkrafttreten
(1) Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
(2) Artikel 5 Absatz 4
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gilt ab 1. Juli 2002 für ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte Fahrzeuge;
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ab 1. Januar 2007 für Fahrzeuge, die vor dem im ersten Gedankenstrich genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden.
(3) Die Mitgliedstaaten können Artikel 5 Absatz 4 vor den in Absatz 2 des vorliegenden Artikels festgelegten Zeitpunkten anwenden.
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