ANHANG VIII EuWRRL (RL 2000/60/EG)

NICHTERSCHÖPFENDES VERZEICHNIS DER WICHTIGSTEN SCHADSTOFFE

1.
Organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können
2.
Organische Phosphorverbindungen
3.
Organische Zinnverbindungen
4.
Stoffe und Zubereitungen oder deren Abbauprodukte, deren karzinogene oder mutagene Eigenschaften bzw. steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigenden Eigenschaften im oder durch das Wasser erwiesen sind
5.
Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe
6.
Zyanide
7.
Metalle und Metallverbindungen
8.
Arsen und Arsenverbindungen
9.
Biozide und Pflanzenschutzmittel
10.
Schwebstoffe
11.
Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate)
12.
Stoffe mit nachhaltigem Einfluss auf die Sauerstoffbilanz (und die anhand von Parametern wie BSB, CSB usw. gemessen werden können).

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