ANHANG VIII EuWRRL (RL 2000/60/EG)
NICHTERSCHÖPFENDES VERZEICHNIS DER WICHTIGSTEN SCHADSTOFFE
- 1.
- Organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können
- 2.
- Organische Phosphorverbindungen
- 3.
- Organische Zinnverbindungen
- 4.
- Stoffe und Zubereitungen oder deren Abbauprodukte, deren karzinogene oder mutagene Eigenschaften bzw. steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigenden Eigenschaften im oder durch das Wasser erwiesen sind
- 5.
- Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe
- 6.
- Zyanide
- 7.
- Metalle und Metallverbindungen
- 8.
- Arsen und Arsenverbindungen
- 9.
- Biozide und Pflanzenschutzmittel
- 10.
- Schwebstoffe
- 11.
- Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate)
- 12.
- Stoffe mit nachhaltigem Einfluss auf die Sauerstoffbilanz (und die anhand von Parametern wie BSB, CSB usw. gemessen werden können).
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