ANHANG RL 2001/111/EG
- A.
- VERKEHRSBEZEICHNUNGEN UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN DER ERZEUGNISSE
- 1.
- Halbweißzucker
Gereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:a) Polarisation | mindestens 99,5° Z, |
b) Gehalt an Invertzucker | höchstens 0,1 % in Gewicht, |
c) Verlust beim Trocknen | höchstens 0,1 % in Gewicht. |
- 2.
- Zucker oder Weißzucker
Gereinigte und kristallisierte Saccharose von einwandfreier und handelsüblicher Qualität mit folgenden Merkmalen:a) Polarisation | mindestens 99,7° Z, |
b) Gehalt an Invertzucker | höchstens 0,04 % in Gewicht, |
c) Verlust beim Trocknen | höchstens 0,06 % in Gewicht, |
d) Farbtype | höchstens 9 Punkte, ermittelt gemäß Teil B Buchstabe a). |
- 3.
- Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
Erzeugnis, das den in Ziffer 2 Buchstaben a), b) und c) aufgeführten Merkmalen entspricht und dessen gemäß den Vorschriften des Teils B ermittelte Punktzahl insgesamt 8 nicht übersteigt und höchstens beträgt:- —
-
4 für die Farbtype,
- —
6 für den Aschegehalt,
- —
3 für die Farbe in Lösung.
- 4.
- Flüssigzucker(1)
Wässrige Lösung von Saccharose mit folgenden Merkmalen:a) Trockenmasse | mindestens 62 % in Gewicht, |
b) Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von Fruktose zu Dextrose: 1,0 ± 0,2) | höchstens 3 % in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1 % in Gewicht in der Trockenmasse, ermittelt gemäß Teil B Buchstabe b), |
d) Farbe in Lösung | höchstens 45 ICUMSA-Einheiten. |
- 5.
- Invertflüssigzucker(2)
Wässrige Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker nicht vorherrscht und die folgenden Merkmalen entspricht:a) Trockenmasse | mindestens 62 % in Gewicht, |
b) Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von Fruktose zu Dextrose: 1,0 ± 0,1) | über 3 %, jedoch höchstens 50 % in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,4 % in Gewicht in der Trockenmasse, ermittelt gemäß Teil B Buchstabe b). |
- 6.
- Invertzuckersirup(3)
Wässrige, auch kristallisierte Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker (Verhältnis von Fruktose zu Dextrose 1,0 ± 0,1) an der Trockenmasse mehr als 50 % in Gewicht beträgt und die außerdem den Anforderungen gemäß Ziffer 5 Buchstaben a) und c) entspricht.- 7.
- Glukosesirup
Gereinigte und konzentrierte Lösung von zur Ernährung geeigneten, aus Stärke und/oder Inulin gewonnenen Sacchariden, mit folgenden Merkmalena) Trockenmasse | mindestens 70 % in Gewicht, |
b) Dextroseäquivalent | mindestens 20 % in Gewicht in der Trockenmasse, in D-Glukose ausgedrückt, |
c) Sulfatasche | höchstens 1 % in Gewicht in der Trockenmasse. |
- 8.
- Getrockneter Glukosesirup
Teilweise getrockneter Glukosesirup, bei dem die Trockenmasse mindestens 93 % in Gewicht beträgt und der den Anforderungen gemäß Ziffer 7 Buchstaben b) und c) entspricht.- 9.
- Dextrose oder Traubenzucker, kristallwasserhaltig
Gereinigte und kristallisierte D-Glukose mit einem Molekül Kristallwasser, die folgenden Merkmalen entspricht:a) Dextrose (D-glucose) | mindestens 99,5 % in Gewicht in der Trockenmasse, |
b) Trockenmasse | mindestens 90 % in Gewicht, |
c) Sulfatasche | höchstens 0,25 % in Gewicht in der Trockenmasse. |
- 10.
- Wasserfreie Dextrose oder Traubenzucker, kristallwasserfrei
Gereinigte und kristallisierte D-Glukose ohne Kristallwasser, bei der die Trockenmasse mindestens 98 % in Gewicht beträgt und die den Anforderungen gemäß Nummer 9 Buchstaben a) und c) entspricht.- 11.
- Fruktose
Gereinigte und kristallisierte D-Fruktose mit folgenden Merkmalen:Fruktosegehalt | mindestens 98,0 %, |
Glukosegehalt | höchstens 0,5 %, |
Trocknungsverlust | höchstens 0,5 %, |
Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1 % in Gewicht ermittelt gemäß Teil B Buchstabe b). |
- B.
- METHODE ZUR BESTIMMUNG DER FARBTYPE, DES GEHALTS AN LEITFÄHIGKEITSASCHE UND DER FARBE IN LÖSUNG VON IN TEIL A ZIFFERN 2 UND 3 DEFINIERTEM (WEISS-)ZUCKER UND RAFFINIERTEM (WEISS-)ZUCKER
Ein „Punkt” entspricht- a)
- bei der Farbtype: 0,5 Einheiten nach der Methode des Braunschweiger Instituts für landwirtschaftliche Technologie und Zuckerindustrie, wie sie in Abschnitt A Ziffer 2 des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 1265/69 der Kommission vom 1. Juli 1969 über die Methoden zur Bestimmung der Qualität von Zucker, der von den Interventionsstellen gekauft wird(4), angegeben ist;
- b)
- beim Aschegehalt: 0,0018 % nach der Methode der International Commission for Uniform Methods of Sugar Analyses (ICUMSA), wie sie in Abschnitt A Ziffer 1 des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1265/69 angegeben ist;
- c)
- bei der Farbe in Lösung: 7,5 Einheiten nach der in Abschnitt A Ziffer 3 des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 1265/69 angegebenen ICUMSA-Methode.
Fußnote(n):
- (1)
Der Zusatz „Weiß-” ist vorbehalten für
- a)
- Flüssigzucker, bei dem die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten (nach dem Verfahren in Teil B Buchstabe c)) nicht übersteigt;
- b)
- Invertflüssigzucker und Invertzuckersirup, bei denen
- —
-
der Gehalt an Leitfähigkeitsasche 0,1 % nicht übersteigt;
- —
die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten (nach dem Verfahren in Teil B Buchstabe c)) nicht übersteigt.
- (2)
Der Zusatz „Weiß-” ist vorbehalten für
- a)
- Flüssigzucker, bei dem die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten (nach dem Verfahren in Teil B Buchstabe c)) nicht übersteigt;
- b)
- Invertflüssigzucker und Invertzuckersirup, bei denen
- —
-
der Gehalt an Leitfähigkeitsasche 0,1 % nicht übersteigt;
- —
die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten (nach dem Verfahren in Teil B Buchstabe c)) nicht übersteigt.
- (3)
Der Zusatz „Weiß-” ist vorbehalten für
- a)
- Flüssigzucker, bei dem die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten (nach dem Verfahren in Teil B Buchstabe c)) nicht übersteigt;
- b)
- Invertflüssigzucker und Invertzuckersirup, bei denen
- —
-
der Gehalt an Leitfähigkeitsasche 0,1 % nicht übersteigt;
- —
die Farbe in Lösung 25 ICUMSA-Einheiten (nach dem Verfahren in Teil B Buchstabe c)) nicht übersteigt.
- (4)
ABl. L 163 vom 1.7.1969, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.