Artikel 31 RL 2001/14/EG
Zusammenarbeit der Regulierungsstellen
Die nationalen Regulierungsstellen tauschen Informationen über ihre Arbeit und ihre Entscheidungsgrundsätze und ihre Entscheidungspraxis mit dem Ziel aus, ihre Entscheidungsgrundsätze in der gesamten Gemeinschaft zu koordinieren. Bei dieser Aufgabe werden sie von der Kommission unterstützt.
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