ANHANG III RL 2001/96/EG

VOM KAPITÄN AN DIE UMSCHLAGSANLAGE ZU LIEFERNDE ANGABEN (nach Artikel 7 Ziffer 1 Buchstabe b))

1.
So früh wie möglich: die voraussichtliche Ankunftszeit des Schiffs vor dem Hafen. Diese Angabe ist bei Bedarf zu aktualisieren.
2.
Bei der ersten Meldung der voraussichtlichen Ankunftszeit:

a)
Schiffsname, Rufzeichen, IMO-Nummer, Flaggenstaat, Heimathafen;
b)
der Lade- oder Löschplan unter Angabe der Ladungsmenge und der Stauung nach Luken, die Reihenfolge des Ladens oder Löschens, die je Schüttung zu ladende oder in den einzelnen Phasen des Entladens zu löschende Menge;
c)
die Tiefgänge bei Ankunft und die voraussichtlichen Tiefgänge bei Abfahrt des Schiffs;
d)
der Zeitbedarf für Ballastaufnahme oder -abgabe;
e)
die Gesamtlänge und größte Breite des Schiffs; Länge des Ladebereichs vom vorderen Süll der vordersten bis zum achteren Süll der hintersten für das Laden oder Löschen zu benutzenden Ladeluke;
f)
der Abstand von der Wasserlinie bis zur vordersten zu be- oder entladenden Luke und von der Bordwand des Schiffs bis zur Lukenöffnung;
g)
der Ausbringungsort des Landgangs des Schiffs;
h)
die Überwasserhöhe (höchster Punkt über der Wasserlinie);
i)
Einzelheiten und Leistungsfähigkeit des bordeigenen Ladegeschirrs (soweit vorhanden);
j)
die Anzahl und Art der Festmacheleinen;
k)
besondere Anforderungen, wie z. B. Trimmen oder laufende Messung des Wassergehalts des Ladeguts;
l)
Einzelangaben über evtl. notwendige Reparaturen, die das Anlegen, den Beginn des Ladens oder Löschens oder die Ausfahrt des Schiffs nach Beendigung der Lade- oder Löscharbeiten verzögern können;
m)
sonstige, von der Umschlagsanlage angeforderte Angaben über das Schiff.

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