ANHANG I RL 2002/21/EG
Verzeichnis der Märkte, die gemäß Artikel 15 in die erste Empfehlung der Kommission über die relevanten Produkt- und Dienstmärkte aufzunehmen sind
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1.
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Märkte gemäß der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)
Artikel 16 — Nach dem bisherigen Rechtsrahmen definierte Märkte, bei denen Verpflichtungen zu überprüfen sind Anschluss an das öffentliche Telefonnetz und dessen Nutzung an bestimmten festen Standorten Bereitstellung von Mietleitungen für Endnutzer.- 2.
- Märkte gemäß der Richtlinie 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie)
Artikel 7 — Nach dem bisherigen Rechtsrahmen definierte Märkte, bei denen Verpflichtungen zu überprüfen sindZusammenschaltung (Richtlinie 97/33/EG)
Abgehende Anrufe im öffentlichen Festtelefonnetz
Anrufzustellung im öffentlichen Festtelefonnetz
Transitdienste im öffentlichen Festtelefonnetz
Abgehende Anrufe in öffentlichen Mobiltelefonnetzen
Anrufzustellung in öffentlichen Mobiltelefonnetzen
Zusammenschaltung von Mietleitungen (Teilleitungen)
Netzzugang und Sondernetzzugang (Richtlinien 97/33/EG und 98/10/EG)
Zugang zum öffentlichen Festtelefonnetz einschließlich des entbündelten Zugangs zum Teilnehmeranschluss
Zugang zu öffentlichen Mobiltelefonnetzen einschließlich Betreiberauswahl
Mietleitungskapazität für Großkunden (Richtlinie 92/44/EWG)
Bereitstellung von Mietleitungskapazität für andere Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste.
- 3.
- Märkte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2887/2000
Dienste, die über entbündelte Teilnehmeranschlüsse (mit doppeladrigem Metallkabel) erbracht werden.- 4.
- Zusätzliche Märkte
Der einzelstaatliche Markt für internationale Roamingdienste im öffentlichen mobilen Telefonnetz.© Europäische Union 1998-2021
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