Artikel 30 RL 2002/57/EG
Die Kommission legt spätestens am 1. Februar 2004 eine ausführliche Evaluierung der mit Artikel 5 der Richtlinie 98/96/EG eingeführten Vereinfachungen der Anerkennungsverfahren vor. Bei dieser Evaluierung werden insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die Qualität des Saatguts geprüft.
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