ANHANG IV RL 2002/60/EG
Aufgaben der nationalen Laboratorien für die afrikanische Schweinepest
2. Die nationalen ASP-Laboratorien sind dafür verantwortlich, dass die Laboruntersuchungen zum Nachweis der Afrikanischen Schweinepest und die genetische Typisierung des Virusisolats in allen Mitgliedstaaten nach dem Diagnosehandbuch durchgeführt werden. Zu diesem Zweck können sie besondere Vereinbarungen mit dem gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium oder mit anderen nationalen Laboratorien treffen.
3.
Das nationale ASP-Laboratorium ist dem jeweiligen Mitgliedstaat verantwortlich für die Koordinierung der Normen und Diagnosemethoden der einzelnen ASP-Diagnoselaboratorien in diesem Mitgliedstaat. Zu diesem Zweck
- a)
- können sie Diagnosereagenzien an einzelne Laboratorien liefern;
- b)
- kontrollieren sie die Qualität aller in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendeten Diagnosereagenzien;
- c)
- veranlassen sie regelmäßig Vergleichstests;
- d)
- bewahren sie ASP-Virusisolate aus allen im Mitgliedstaat bestätigten Fällen und Herden auf.
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