Artikel 8 RL 2002/65/EG
Zahlung mittels Karte
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass geeignete Vorkehrungen bestehen, damit
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der Verbraucher im Falle einer betrügerischen Verwendung seiner Zahlungskarte im Rahmen eines Fernabsatzvertrags die Stornierung einer Zahlung verlangen kann;
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dem Verbraucher im Falle einer solchen betrügerischen Verwendung die Zahlung gutgeschrieben oder erstattet wird.
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