Artikel 4b RL 2002/72/EG
Unbeschadet Artikel 4 der Richtlinie 89/109/EWG dürfen die Mitgliedstaaten nach dem 31. Dezember 2006 keine in Artikel 4 Absatz 1 genannten Additive zulassen, die weder vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel” noch von der Behörde evaluiert worden sind.
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