ANHANG RL 2002/91/EG

Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Artikel 3)

1.
Die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umfasst mindestens folgende Aspekte:

a)
thermische Charakteristik des Gebäudes (Gebäudehülle, Innenwände usw.). Dies kann auch die Luftdichtheit umfassen,
b)
Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik,
c)
Klimaanlage,
d)
Belüftung,
e)
eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nutzgebäuden),
f)
Lage und Ausrichtung der Gebäude, einschließlich des Außenklimas,
g)
passive Solarsysteme und Sonnenschutz,
h)
natürliche Belüftung,
i)
Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas.

2.
Bei der Berechnung wird, soweit relevant, der positive Einfluss folgender Aspekte berücksichtigt:

a)
aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger,
b)
Elektrizitätsgewinnung durch KWK,
c)
Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung,
d)
natürliche Beleuchtung.

3.
Für die Berechnung sollten die Gebäude angemessen in Kategorien unterteilt werden, wie z. B.:

a)
Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten,
b)
Mehrfamilienhäuser,
c)
Bürogebäude,
d)
Unterrichtsgebäude,
e)
Krankenhäuser,
f)
Hotels und Gaststätten,
g)
Sportanlagen,
h)
Gebäude des Groß- und Einzelhandels,
i)
sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude.

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