ANHANG RL 2002/91/EG
Allgemeiner Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Artikel 3)
- 1.
- Die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umfasst mindestens folgende Aspekte:
- a)
- thermische Charakteristik des Gebäudes (Gebäudehülle, Innenwände usw.). Dies kann auch die Luftdichtheit umfassen,
- b)
- Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik,
- c)
- Klimaanlage,
- d)
- Belüftung,
- e)
- eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nutzgebäuden),
- f)
- Lage und Ausrichtung der Gebäude, einschließlich des Außenklimas,
- g)
- passive Solarsysteme und Sonnenschutz,
- h)
- natürliche Belüftung,
- i)
- Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas.
- 2.
- Bei der Berechnung wird, soweit relevant, der positive Einfluss folgender Aspekte berücksichtigt:
- a)
- aktive Solarsysteme und andere Systeme zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger,
- b)
- Elektrizitätsgewinnung durch KWK,
- c)
- Fern-/Blockheizung und Fern-/Blockkühlung,
- d)
- natürliche Beleuchtung.
- 3.
- Für die Berechnung sollten die Gebäude angemessen in Kategorien unterteilt werden, wie z. B.:
- a)
- Einfamilienhäuser verschiedener Bauarten,
- b)
- Mehrfamilienhäuser,
- c)
- Bürogebäude,
- d)
- Unterrichtsgebäude,
- e)
- Krankenhäuser,
- f)
- Hotels und Gaststätten,
- g)
- Sportanlagen,
- h)
- Gebäude des Groß- und Einzelhandels,
- i)
- sonstige Arten Energie verbrauchender Gebäude.
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