Präambel RL 2002/94/EG

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit bestimmten Abgaben, Zöllen, Steuern und sonstigen Maßnahmen(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/44/EG(2), insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Das System der gegenseitigen Unterstützung zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 76/308/EWG wurde in Bezug auf die an die ersuchende Behörde zu übermittelnden Auskünfte, die Zustellung von Verfügungen oder Entscheidungen an den Adressaten, den Erlass von Sicherungsmaßnahmen sowie die Beitreibung von Forderungen durch die ersuchte Behörde für Rechnung der ersuchenden Behörde geändert.
(2)
Die Richtlinie 77/794/EWG der Kommission vom 4. November 1977 zur Festsetzung der Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Artikeln der Richtlinie 76/308/EWG des Rates über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen und bezüglich der Mehrwertsteuer(3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 86/489/EWG(4), sollte entsprechend geändert werden.
(3)
Im Übrigen sollte im Einzelnen geregelt werden, auf welchem Wege die Übermittlung von Mitteilungen zwischen den Behörden erfolgt.
(4)
Im Interesse der Eindeutigkeit sollte die Richtlinie 77/794/EWG ersetzt werden.
(5)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für Beitreibung —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 73 vom 19.3.1976, S. 18.

(2)

ABl. L 175 vom 28.6.2001, S. 17.

(3)

ABl. L 333 vom 24.12.1977, S. 11.

(4)

ABl. L 283 vom 4.10.1986, S. 23.

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