Artikel 2 RL 2002/96/EG

Geltungsbereich

(1) Diese Richtlinie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätetyps sind, der nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt. Anhang IB enthält eine Liste der Produkte, die unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen.

(2) Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften der Gemeinschaft und unbeschadet ihrer einschlägigen Abfallvorschriften.

(3) Mit der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten verbundene Geräte, Waffen, Munition und Kriegsmaterial sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht für Produkte, die nicht eigens für militärische Zwecke bestimmt sind.

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