Artikel 23 RL 2002/98/EG

Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Blut und Blutbestandteile

Die Blutspendeeinrichtungen gewährleisten, dass die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Blut und Blutbestandteile gemäß Artikel 29 Buchstabe f) einem hohen Standard entsprechen.

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