ANHANG III RL 2002/98/EG
KENNZEICHNUNGSANFORDERUNGEN
Das auf der Verpackung des Blutbestandteils angebrachte Etikett muss folgende Angaben umfassen:
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offizielle Bezeichnung des Blutbestandteils,
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(gegebenenfalls) Volumen, Gewicht oder Anzahl der Zellen des Blutbestandteils,
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einheitliche numerische oder alphanumerische Identifizierung der Spende,
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Name der herstellenden Blutspendeeinrichtung,
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ABO-Gruppe (nicht für Plasma erforderlich, das nur zur Fraktionierung bestimmt ist),
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RhD-Gruppe, entweder RhD-positiv oder RhD-negativ (nicht für Plasma erforderlich, das nur zur Fraktionierung bestimmt ist),
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(gegebenenfalls) Verfalldatum oder Verfallszeit,
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Lagerungstemperatur,
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Bezeichnung, Zusammensetzung und Volumen der Antikoagulans- und/oder Additivlösung, falls vorhanden.
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