ANHANG III RL 2002/98/EG

KENNZEICHNUNGSANFORDERUNGEN

Das auf der Verpackung des Blutbestandteils angebrachte Etikett muss folgende Angaben umfassen:

offizielle Bezeichnung des Blutbestandteils,

(gegebenenfalls) Volumen, Gewicht oder Anzahl der Zellen des Blutbestandteils,

einheitliche numerische oder alphanumerische Identifizierung der Spende,

Name der herstellenden Blutspendeeinrichtung,

ABO-Gruppe (nicht für Plasma erforderlich, das nur zur Fraktionierung bestimmt ist),

RhD-Gruppe, entweder RhD-positiv oder RhD-negativ (nicht für Plasma erforderlich, das nur zur Fraktionierung bestimmt ist),

(gegebenenfalls) Verfalldatum oder Verfallszeit,

Lagerungstemperatur,

Bezeichnung, Zusammensetzung und Volumen der Antikoagulans- und/oder Additivlösung, falls vorhanden.

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