ANHANG I RL 2002/99/EG

Tierseuchen, die beim Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs von Belang sind und deren Bekämpfung bereits gemeinschaftsrechtlich geregelt ist

SEUCHE RICHTLINIE
Klassische Schweinepest Richtlinie 2001/89/EWG des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Afrikanische Schweinepest Richtlinie 2002/60/EG des Rates zur Festlegung von besonderen Vorschriften für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Maul- und Klauenseuche Richtlinie 85/511/EWG des Rates zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
Geflügelpest Richtlinie 92/40/EWG des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Newcastle-Krankheit Richtlinie 92/66/EWG des Rates über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit

Rinderpest

Pest der kleinen Wiederkäuer

Vesikuläre Schweinekrankheit

Richtlinie 92/119/EWG des Rates mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit
Krankheiten von Aquakulturerzeugnissen

Richtlinie 91/67/EWG des Rates betreffend die tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Vermarktung von Tieren und anderen Erzeugnissen der Aquakultur

Richtlinie 93/53/EWG des Rates zur Festlegung von Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Fischseuchen

Richtlinie 95/70/EG des Rates zur Festlegung von Mindestmaßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Muschelkrankheiten

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