Artikel 11 RL 2003/110/EG
Der Beschluss des Exekutivausschusses vom 21. April 1998 über die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der Rückführung von Drittausländern auf dem Luftweg (SCH/ Com-ex (98) 10) wird aufgehoben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.