ANHANG III RL 2003/25/EG
EINZELHEITEN DER MITTEILUNG
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 mitzuteilende Informationen:- I.
- Allgemeine Angaben
- 1.
- Anzuwendende Stabilitätsanforderungen: Anhang I Abschnitt A oder Abschnitt B
- 2.
- Schiffsidentifikationsnummer (IMO-Nummer, Rufzeichen)
- 3.
- Hauptangaben
- 4.
- Generalplan
- 5.
- Anzahl der Personen an Bord
- 6.
- BRZ
- 7.
- Ist das Schiff beidseitig befahrbar? Ja/Nein
- 8.
- Hat das Schiff lange Unterräume? Ja/Nein
- II.
- Besondere Angaben — für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die den probabilistischen Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens unterliegen
- 1.
- dl, dp, ds;
- 2.
- R — vorgeschriebener Unterteilungsgrad;
- 3.
- Übersichtsplan (Wasserdichtigkeitsplan) für die Unterabteilungen mit allen innen- und außenliegenden Öffnungen bzw. Flutungspunkten einschließlich ihrer dadurch verbundenen Unterabteilungen sowie zum Ausmessen der Räume verwendete Einzelunterlagen wie z. B. Generalplan und Tankplan; die Unterteilungs-Begrenzungen (längs, quer und senkrecht) sind aufzunehmen(1);
- 4.
- erreichter Unterteilungsgrad A mit einer Ergebnistabelle, die alle Beiträge aus allen beschädigten Bereichen(2) enthält, mit einer separaten Spalte mit dem erreichbaren Unterteilungsgrad (w*p*v);
- 5.
- für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle (d. h. Fälle, die nicht im Faktor (w*p*v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1;
- 6.
- für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle im Zusammenhang mit Ro-Ro-Räumen (d. h. Fälle, die nicht im Faktor (w*p*v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1;
- 7.
- für jeden Schaden, der zum erreichten Unterteilungsgrad A beiträgt, Angabe der überfluteten Räume, des Beitragswerts und des Faktors „s” (3);
- 8.
- Einzelheiten über nicht beitragende Schäden (s = 0 und p > 0) für Ro-Ro-Fahrgastschiffe mit langen Unterräumen einschließlich sämtlicher Angaben zu den berechneten Faktoren(4).
- III.
- Besondere Angaben — für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, für die Anhang I Abschnitt A angewendet wird
- 1.
- Nachweisverfahren:
- —
Modellversuche
- —
Berechnungen
Bitte angeben, ob die Berechnungen für „Wasser auf Deck” vermieden wurden, z. B. da der Restfreibord in allen Schadensfällen mehr als 2,0 m beträgt: Ja/Nein
- 2.
- Signifikante Wellenhöhe gemäß der Richtlinie 2003/25/EG.
Fußnote(n):
- (1)
Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.2 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
- (2)
Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.3.1 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
- (3)
Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.3.1 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
- (4)
Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.3.1 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
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