Artikel 1 RL 2003/54/EG

Anwendungsbereich

Mit dieser Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, übertragung, verteilung und versorgung erlassen. Sie regelt die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, den Marktzugang, die Kriterien und Verfahren für die Ausschreibungen und die Vergabe von Genehmigungen sowie den Betrieb der Netze.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.