Artikel 29 RL 2003/54/EG
Aufhebung von Rechtsvorschriften
Die Richtlinie 90/547/EWG wird mit Wirkung zum 1. Juli 2004 aufgehoben.
Die Richtlinie 96/92/EG wird zum 1. Juli 2004 aufgehoben; die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für ihre Umsetzung und Anwendung werden davon nicht berührt. Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang B zu lesen.
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