ANHANG II RL 2003/59/EG

BESTIMMUNGEN ZUM MODELL DER EUROPÄISCHEN UNION DES FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEISES

1.
Die äußeren Merkmale des Nachweises entsprechen den ISO-Normen 7810 und 7816-1.

Die Verfahren, mit denen die physikalischen Merkmale der Nachweise auf Übereinstimmung mit den internationalen Normen geprüft werden, entsprechen der ISO-Norm 10373.

2.
Der Nachweis hat zwei Seiten:

    Seite 1 enthält:

    a)
    in Blockbuchstaben die Aufschrift „Fahrerqualifizierungsnachweis” in der (den) Sprache(n) des Mitgliedstaats, der den Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt;
    b)
    den Namen des Mitgliedstaats, der den Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt (fakultativ);
    c)
    das Unterscheidungszeichen des Mitgliedstaats, der den Nachweis ausstellt, im Negativdruck in einem blauen Rechteck, umgeben von zwölf gelben Sternen:

    B:
    Belgien
    BG:
    Bulgarien
    CZ:
    Tschechische Republik
    DK:
    Dänemark
    D:
    Deutschland
    EST:
    Estland
    GR:
    Griechenland
    E:
    Spanien
    F:
    Frankreich
    HR:
    Kroatien
    IRL:
    Irland
    I:
    Italien
    CY:
    Zypern
    LV:
    Lettland
    LT:
    Litauen
    L:
    Luxemburg
    H:
    Ungarn
    M:
    Malta
    NL:
    Niederlande
    A:
    Österreich
    PL:
    Polen
    P:
    Portugal
    RO:
    Rumänien.
    SLO:
    Slowenien
    SK:
    Slowakei
    FIN:
    Finnland
    S:
    Schweden
    UK:
    Vereinigtes Königreich

    d)
    Individualdaten des ausgestellten Nachweises unter Verwendung der folgenden Nummerierung:

    1.
    Name des Inhabers
    2.
    Vorname des Inhabers
    3.
    Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers
    4.
    a)
    Ausstellungsdatum
    b)
    Ablaufdatum
    c)
    Bezeichnung der Behörde, die den Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt (kann auch auf Seite 2 gedruckt werden)
    d)
    andere Nummer als die Führerscheinnummer für Zwecke der Verwaltung (fakultativ)
    5.
    a)
    Führerscheinnummer
    b)
    Seriennummer des Nachweises
    6.
    Lichtbild des Inhabers
    7.
    Unterschrift des Inhabers
    8.
    Wohnort, Wohnsitz oder Postanschrift (fakultativ)
    9.
    Fahrzeugklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtungen erfüllt;

    e)
    die Aufschrift „Modell der Europäischen Union” in der (den) Sprache(n) des Mitgliedstaats, der den Nachweis ausstellt, und die Aufschrift „Fahrerqualifizierungsnachweis” in den anderen Amtssprachen der Union in blaufarbenem Druck als Hintergrund des Fahrerqualifizierungsnachweises:

      tarjeta de cualificación del conductor

      карта за квалификация на водача

      Osvědčení profesní způsobilosti řidiče

      chaufføruddannelsesbevis

      Fahrerqualifizierungsnachweis

      juhi pädevustunnistus

      δελτίο επιμόρφωσης οδηγού

      driver qualification card

      carte de qualification de conducteur

      cárta cáilíochta tiomána

      kvalifikacijska kartica vozača

      carta di qualificazione del conducente

      vadītāja kvalifikācijas apliecība

      vairuotojo kvalifikacinė kortelė

      gépjárművezetői képesítési igazolvány

      karta ta’ kwalifika tas-sewwieq

      kwalificatiekaart bestuurder

      karta kwalifikacji kierowcy

      carta de qualificação de motorista

      Cartela de pregătire profesională a conducătorului auto

      kvalifikačná karta vodiča

      kartica o usposobljenosti voznika

      kuljettajan ammattipätevyyskortti

      yrkeskompetensbevis för förare

    f)
    Referenzfarben:

    blau: Pantone Reflex blue

    gelb: Pantone Yellow

    Seite 2 enthält:

    a)
    9.
    fahrzeugklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtungen erfüllt
    10.
    den harmonisierten Code „95” der Union gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG
    11.
    ein Feld, in das der den Nachweis ausstellende Mitgliedstaat Angaben eintragen kann, die für die Verwaltung des Fahrerqualifizierungsnachweises unerlässlich sind oder sich auf die Verkehrssicherheit beziehen (fakultativ). Fällt die Angabe unter eine der in diesem Anhang aufgeführten Rubriken, so muss vor der Angabe die Nummer der entsprechenden Rubrik stehen;
    b)
    Erläuterungen zu den auf den Seiten 1 und 2 des Nachweises erscheinenden nummerierten Rubriken (zumindest Rubriken 1, 2, 3, 4a, 4b, 4c, 5a, 5b und 10).

    Will ein Mitgliedstaat diese Eintragungen in einer anderen Landessprache abfassen als einer der folgenden Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch oder Ungarisch, so erstellt er unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Anhangs unter Verwendung einer der vorgenannten Sprachen eine zweisprachige Fassung des Fahrerqualifizierungsnachweises.

3.
Sicherheit, einschließlich Datenschutz

Die einzelnen Bestandteile des Fahrerqualifizierungsnachweises sind so zu gestalten, dass jegliche Fälschung oder Manipulierung ausgeschlossen ist und jeglicher Fälschungs- oder Manipulierungsversuch aufgedeckt wird. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass das Sicherheitsniveau des Fahrerqualifizierungsnachweises zumindest dem Sicherheitsniveau des Führerscheins entspricht.

4.
Besondere Bestimmungen

Nach Konsultation der Kommission können die Mitgliedstaaten unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Anhangs Farben oder Kennzeichnungen wie Strichcodes, nationale Symbole oder Sicherheitselemente hinzufügen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung der Nachweise darf der Strichcode keine anderen Informationen als diejenigen enthalten, die bereits lesbar im Fahrerqualifizierungsnachweis stehen oder die für die Erteilung des Fahrerqualifizierungsnachweises unerlässlich sind.

5.
Übergangsbestimmungen

Vor dem 23. Mai 2020 ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer.

MODELL DER EUROPÄISCHEN UNION DES FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEISES

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.