Artikel 20 RL 2003/6/EG

Die Richtlinie 89/592/EWG sowie die Artikel 68 Absatz 1 und 81 Absatz 1 der Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen(1) werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie aufgehoben.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 184 vom 6.7.2001, S. 1.

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