Artikel 27 RL 2003/71/EG
Änderungen
Die Richtlinie 2001/34/EG wird ab dem in Artikel 29 genannten Datum wie folgt geändert:
- 1.
- Die Artikel 3, 20 bis 41, 98 bis 101, 104 und 108 Absatz 2 Buchstabe c) Ziffer ii) werden aufgehoben.
- 2.
- Artikel 107 Absatz 3 Unterabsatz 1 wird gestrichen.
- 3.
- In Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe a) werden die Worte „der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des für die Zulassung zu veröffentlichenden Prospekts” gestrichen.
- 4.
- Anhang I wird aufgehoben.
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