ANHANG III RL 2003/90/EG
MERKMALE ZUR PRÜFUNG DES LANDESKULTURELLEN WERTES
- 1.
- Erträge
- 2.
- Resistenz gegen Schadorganismen
- 3.
- Verhalten gegenüber Umweltfaktoren
- 4.
- Qualität
Bei den Ergebnissen sind die angewandten Methoden anzugeben.
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