ANHANG III RL 2003/90/EG

MERKMALE ZUR PRÜFUNG DES LANDESKULTURELLEN WERTES

1.
Erträge
2.
Resistenz gegen Schadorganismen
3.
Verhalten gegenüber Umweltfaktoren
4.
Qualität

Bei den Ergebnissen sind die angewandten Methoden anzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.