ANHANG III RL 2003/91/EG
TEIL A
Karotte
Kohlrabi
TEIL B
-
1.
-
Allgemeine Regel
Für ökologische/biologische Sorten von Gemüsearten, die für die ökologische/biologische Produktion geeignet sind, gilt Folgendes:- 1.1.
- Hinsichtlich der Unterscheidbarkeit und Beständigkeit sind alle Merkmale der in den Anhängen I und II genannten Protokolle und Richtlinien zu betrachten und zu beschreiben.
- 1.2.
- Hinsichtlich der Homogenität sind alle Merkmale der in den Anhängen I und II genannten Protokolle und Richtlinien zu betrachten und zu beschreiben, und für die unter Nummer 2 aufgeführten Merkmale gilt Folgendes:
- a)
- Diese Merkmale können weniger streng bewertet werden;
- b)
- ist in der genannten Nummer 2 für diese Merkmale eine Ausnahme vom jeweiligen technischen Protokoll vorgesehen, so hat die Sorte einen ähnlichen Homogenitätsgrad aufzuweisen wie in der Union allgemein bekannte, vergleichbare Sorten.
- 2.
- Ausnahme von den technischen Protokollen
- 2.1.
- Karotte
Bei den Sorten der Art Karotte (Daucus carota L.) können bei der getesteten Sorte folgende Merkmale in Bezug auf Unterscheidbarkeit, Beständigkeit und Homogenität des CPVO-Protokolls CPVO-TP/049/3 von den folgenden Anforderungen an die Homogenität abweichen:- CPVO Nr. 4–
- Blatt: Fiederung
- CPVO Nr. 5–
- Blatt: Intensität der Grünfärbung
- CPVO Nr. 19–
- Rübe: Durchmesser des Herzens im Verhältnis zum gesamten Durchmesser
- CPVO Nr. 20–
- Rübe: Farbe des Herzens
- CPVO Nr. 21–
- Ohne Sorten mit weißem Herzen; Rübe: Intensität der Farbe des Herzens
- CPVO Nr. 28–
- Rübe: Zeitpunkt der Färbung der Spitze
- CPVO Nr. 29–
- Pflanze: Höhe der ersten Dolde zum Zeitpunkt ihrer Blüte
- 2.2.
- Kohlrabi
Bei den Sorten der Art Kohlrabi (Brassica oleracea L.) können bei der getesteten Sorte folgende Merkmale in Bezug auf Unterscheidbarkeit, Beständigkeit und Homogenität des CPVO-Protokolls CPVO-TP/065/1 Rev. von den folgenden Anforderungen an die Homogenität des betreffenden CPVO-Protokolls abweichen:- CPVO Nr. 2–
- Keimpflanze: Intensität der Grünfärbung der Keimblätter
- CPVO Nr. 6–
- Blattstiel: Haltung
- CPVO Nr. 8–
- Blattspreite: Länge
- CPVO Nr. 9–
- Blattspreite: Breite
- CPVO Nr. 10–
- Blattspreite: Form des oberen Teils
- CPVO Nr. 11–
- Blattspreite: Einschnitte bis zur Mittelrippe (am unteren Teil des Blattes)
- CPVO Nr. 12–
- Blattspreite: Anzahl Randeinschnitte (am oberen Teil des Blattes)
- CPVO Nr. 13–
- Blattspreite: Tiefe der Randeinschnitte (am oberen Teil des Blattes)
- CPVO Nr. 14–
- Blattspreite: Form im Querschnitt
- CPVO Nr. 19–
- Kohlrabi: Anzahl der inneren Blätter
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