Artikel 33 RL 2004/17/EG

Gemischte Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang XVII Teil A und gemäß Anhang XVII Teil B

Aufträge sowohl über Dienstleistungen gemäß Anhang XVII Teil A als auch über Dienstleistungen gemäß Anhang XVII Teil B werden nach Maßgabe der Artikel 34 bis 59 vergeben, wenn der Wert der Dienstleistungen gemäß Anhang XVII Teil A höher ist als derjenige der Dienstleistungen gemäß Anhang XVII Teil B. In allen anderen Fällen werden die Aufträge nach Maßgabe der Artikel 34 und 43 vergeben.

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