Artikel 81 RL 2004/18/EG

Kontrollmechanismen

Gemäß der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge(1) stellen die Mitgliedstaaten die Anwendung der vorliegenden Richtlinie durch wirksame, zugängliche und transparente Mechanismen sicher.

Zu diesem Zweck können sie unter anderem eine unabhängige Stelle benennen oder einrichten.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33. Geändert durch die Richtlinie 92/50/EWG.

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