ANHANG IIIa CMD (RL 2004/37/EG)
BIOLOGISCHE GRENZWERTE UND MAẞNAHMEN DER GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
(Artikel 16 Absatz 4)
Blei und seine anorganischen Verbindungen- 1.1.
- Die biologische Überwachung umfasst die Messung des Blutbleispiegels (PbB) durch Absorptionsspektroskopie oder ein gleichwertiges Verfahren.
- 1.1.1.
- Bis zum 31. Dezember 2028 gilt ein biologischer Grenzwert von
30 μg Pb/100 ml Blut.
Bei Arbeitnehmern, deren Blutbleispiegel aufgrund einer Exposition vor dem 9. April 2026 den biologischen Grenzwert von 30 μg Pb/100 ml Blut überschreitet, aber unter 70 μg Pb/100 ml Blut liegt, wird regelmäßig eine medizinische Überwachung durchgeführt. Wird festgestellt, dass bei diesen Arbeitnehmern der Wert in die Richtung des Grenzwerts von 30 μg Pb/100 ml Blut absinkt, so kann ihnen gestattet werden, weiterhin Arbeiten nachzugehen, bei denen sie Blei ausgesetzt sind.
- 1.1.2.
- Ab dem 1. Januar 2029 gilt ein biologischer Grenzwert von
15 μg Pb/100 ml Blut.(1)
Bei Arbeitnehmern, deren Blutbleispiegel aufgrund einer Exposition vor dem 9. April 2026 den biologischen Grenzwert von 15 μg Pb/100 ml Blut überschreitet, aber unter 30 μg Pb/100 ml Blut liegt, wird regelmäßig eine medizinische Überwachung durchgeführt. Wird festgestellt, dass bei diesen Arbeitnehmern der Wert in die Richtung des Grenzwerts von 15 μg Pb/100 ml Blut absinkt, so kann ihnen gestattet werden, weiterhin Arbeiten nachzugehen, bei denen sie Blei ausgesetzt sind.
- 1.2.
- Bei einer Exposition gegenüber einer Konzentration von mehr als 0,015 mg/m3 Blei in der Luft, berechnet als zeitlich gewichteter Mittelwert bezogen auf 40 Stunden pro Woche, oder bei einer Höhe des gemessenen individuellen Blutbleispiegels der Arbeitnehmer von mehr als 9 μg Pb/100 ml Blut wird eine medizinische Überwachung durchgeführt. Außerdem wird bei weiblichen Arbeitnehmern im gebärfähigen Alter, deren Blutbleispiegel entweder 4,5 μg Pb/100 ml Blut oder den nationalen Referenzwert für die Allgemeinbevölkerung, die in dem betreffenden Mitgliedstaat keiner berufsbedingten Exposition gegenüber Blei ausgesetzt ist, übersteigt, eine medizinische Überwachung durchgeführt.
Fußnote(n):
- (1)
Es wird empfohlen, dass der Blutbleispiegel bei Frauen im gebärfähigen Alter die Referenzwerte der Allgemeinbevölkerung, die nicht berufsbedingt Blei ausgesetzt ist, im jeweiligen EU-Mitgliedstaat nicht überschreitet. Liegen keine nationalen Referenzwerte vor, wird empfohlen, dass der Blutbleispiegel bei Frauen im gebärfähigen Alter den biologischen Leitwert von 4,5 μg/100 ml nicht überschreitet.
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