Artikel 12 RL 2004/40/EG

Berichte

Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission alle fünf Jahre Bericht über die praktische Durchführung dieser Richtlinie und geben dabei die Standpunkte der Sozialpartner an.

Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz alle fünf Jahre über den Inhalt dieser Berichte, über ihre Beurteilung der Entwicklungen in dem betreffenden Bereich und über jede Initiative, insbesondere betreffend die Exposition gegenüber statischen Magnetfeldern, die in Anbetracht neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gerechtfertigt sein könnte.

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