ANHANG I RL 2004/49/EG
GEMEINSAME SICHERHEITSINDIKATOREN
Die Sicherheitsbehörden erstatten über nachstehende gemeinsame Sicherheitsindikatoren jährlich Bericht. Das erste Berichtsjahr ist 2010. Wird über Indikatoren berichtet, die die in Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Bereiche betreffen, so sollten diese Angaben getrennt vorgelegt werden. Ergeben sich nach der Vorlage des Berichts neue Sachverhalte oder werden Fehler entdeckt, so ändert bzw. berichtigt die Sicherheitsbehörde die Sicherheitsindikatoren eines bestimmten Jahres bei nächster Gelegenheit, spätestens jedoch im folgenden Jahresbericht. Hinsichtlich der Indikatoren für die unter Nummer 1 genannten Unfälle wird die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs(1) angewandt, sofern die entsprechenden Informationen vorliegen.
- 1.
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Unfallbezogene Indikatoren
- 1.1
- Gesamtzahl und (auf gefahrene Zugkilometer bezogene) durchschnittliche Zahl der signifikanten Unfälle, aufgeschlüsselt nach folgenden Unfallarten:
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Kollisionen von Zügen einschließlich Kollisionen mit Hindernissen innerhalb des Lichtraumprofils,
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Zugentgleisungen,
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Unfälle auf Bahnübergängen einschließlich solcher, an denen Fußgänger beteiligt sind,
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Unfälle mit Personenschäden, die von in Bewegung befindlichen Eisenbahnfahrzeugen verursacht wurden, mit Ausnahme von Suiziden,
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Fahrzeugbrände,
- —
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sonstige Unfälle.
Jeder signifikante Unfall wird unter der jeweiligen Art des ursächlichen Unfalls aufgeführt, auch wenn die Folgen eines Sekundärunfalls schwerwiegender sind, beispielsweise bei einem Brand nach einer Entgleisung.
- 1.2
- Gesamtzahl und (auf gefahrene Zugkilometer bezogene) durchschnittliche Zahl der Schwerverletzten und Getöteten je Unfallart, aufgeschlüsselt in folgende Kategorien:
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Fahrgäste (auch im Verhältnis zu den gesamten Personenkilometern und Personenzugkilometern),
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Bedienstete einschließlich des Personals von Auftragnehmern,
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Benutzer von Bahnübergängen,
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Unbefugte auf Eisenbahnanlagen,
- —
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sonstige Personen.
- 2.
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Indikatoren in Bezug auf gefährliche Güter
Gesamtzahl und (auf gefahrene Zugkilometer bezogene) durchschnittliche Zahl der Unfälle im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter, aufgeschlüsselt in folgende Kategorien:- —
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Unfälle, an denen mindestens ein Eisenbahnfahrzeug beteiligt ist, das gefährliche Güter nach der Definition in der Anlage befördert,
- —
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Zahl solcher Unfälle, bei denen gefährliche Güter freigesetzt werden.
- 3.
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Indikatoren in Bezug auf Suizide
Gesamtzahl und (auf gefahrene Zugkilometer bezogene) durchschnittliche Zahl der Suizide.
- 4.
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Indikatoren in Bezug auf Vorläufer von Unfällen
Gesamtzahl und (auf gefahrene Zugkilometer bezogene) durchschnittliche Zahl der- —
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Schienenbrüche,
- —
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Schienenverbiegungen,
- —
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Signalisierungsfehler,
- —
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überfahrenen Haltesignale,
- —
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Rad- und Achs- bzw. Wellenbrüche an in Betrieb befindlichen Fahrzeugen.
- 5.
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Indikatoren für die Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Unfällen
Gesamtbetrag in Euro und (auf gefahrene Zugkilometer bezogene) Durchschnittswerte für- —
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Zahl der Toten und Schwerverletzten multipliziert mit dem Wert der Vermeidung von Unfallopfern (VPC),
- —
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Kosten im Zusammenhang mit Umweltschäden,
- —
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Kosten von Sachschäden an Fahrzeugen oder Infrastruktur,
- —
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Kosten unfallbedingter Verspätungen.
- 6.
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Indikatoren in Bezug auf die technische Sicherheit der Infrastruktur und ihre Umsetzung
- 6.1
- Prozentualer Anteil der mit automatischer Zugsicherung (ATP) betriebenen Strecken, prozentualer Anteil der unter Nutzung betriebsbereiter ATP-Systeme gefahrenen Zugkilometer.
- 6.2
- Zahl der Bahnübergänge (insgesamt, pro Streckenkilometer und pro Gleiskilometer), aufgeschlüsselt nach folgenden acht Arten:
- a)
- aktiv gesicherte Bahnübergänge mit
- i)
- benutzerseitiger automatischer Warnung,
- ii)
- benutzerseitigem automatischem Schutz,
- iii)
- benutzerseitigem automatischem Schutz und automatischer Warnung,
- iv)
- benutzerseitigem automatischem Schutz und automatischer Warnung und mit bahnseitigem Schutz,
- v)
- benutzerseitiger manueller Warnung,
- vi)
- benutzerseitigem manuellem Schutz,
- vii)
- benutzerseitigem manuellem Schutz und manueller Warnung;
- b)
- passiv gesicherte Bahnübergänge.
- 7.
-
Indikatoren in Bezug auf das Sicherheitsmanagement
Interne Audits, die von Fahrwegbetreibern und Eisenbahnunternehmen gemäß den Unterlagen des Sicherheitsmanagementsystems durchgeführt wurden. Gesamtzahl der durchgeführten Audits und Angabe dieser Zahl als Prozentwert in Bezug auf die vorgeschriebenen (und/oder geplanten) Audits.
- 8.
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Definitionen
Die Anlage enthält gemeinsame Definitionen für die CSI und Methoden für die Berechnung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Unfällen.Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 14 vom 21.1.2003, S. 1.
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