ANHANG RL 2005/26/EG

Verzeichnis der Lebensmittelzutaten und Stoffe, die vorläufig aus Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG ausgeschlossen werden

Zutaten Daraus gewonnene, vorläufig ausgeschlossene Erzeugnisse
Glutenhaltiges Getreide

Glukosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose(1)

Maltodextrine auf Weizenbasis(1)

Glukosesirup auf Gerstenbasis

Getreide, das als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird

Eier

(aus Ei gewonnenes) Lysozym, das in Wein verwendet wird

(aus Ei gewonnenes) Albumin, das als Klärhilfsmittel in Wein und Apfelwein verwendet wird

Fisch

Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen und für Aromen verwendet wird

Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier, Apfelwein und Wein verwendet wird

Sojabohne

vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett(1)

natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnenquellen

aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester

aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen

Milch

Molke, die als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird

Laktit

Milch-(Casein)-Erzeugnisse, die als Klärhilfsmittel in Apfelwein und Weinen verwendet werden

Nüsse

Schalenfrüchte, die als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet werden

Nüsse (Mandeln, Walnüsse), die (als Aroma) in Spirituosen verwendet werden

Sellerie

Sellerieblatt- und -samenöl

Selleriesamenoleoresin

Senf

Senföl

Senfsamenöl

Senfsamenoleoresin

Fußnote(n):

(1)

und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das Erzeugnis ermittelt wurde, von dem sie stammen, wahrscheinlich nicht erhöht.

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