Verzeichnis der Lebensmittelzutaten und Stoffe, die vorläufig aus Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG ausgeschlossen werden
Zutaten |
Daraus gewonnene, vorläufig ausgeschlossene Erzeugnisse |
Glutenhaltiges Getreide |
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Glukosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose(1)
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Maltodextrine auf Weizenbasis(1)
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Glukosesirup auf Gerstenbasis
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Getreide, das als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird
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Eier |
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(aus Ei gewonnenes) Lysozym, das in Wein verwendet wird
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(aus Ei gewonnenes) Albumin, das als Klärhilfsmittel in Wein und Apfelwein verwendet wird
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Fisch |
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Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen und für Aromen verwendet wird
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Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier, Apfelwein und Wein verwendet wird
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Sojabohne |
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vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett(1)
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natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnenquellen
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aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester
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aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen
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Milch |
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Molke, die als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird
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Laktit
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Milch-(Casein)-Erzeugnisse, die als Klärhilfsmittel in Apfelwein und Weinen verwendet werden
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Nüsse |
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Schalenfrüchte, die als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet werden
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Nüsse (Mandeln, Walnüsse), die (als Aroma) in Spirituosen verwendet werden
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Sellerie |
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Sellerieblatt- und -samenöl
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Selleriesamenoleoresin
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Senf |
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Senföl
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Senfsamenöl
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Senfsamenoleoresin
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Fußnote(n):
- (1)
und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das Erzeugnis ermittelt wurde, von dem sie stammen, wahrscheinlich nicht erhöht.
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